Beim Weihnachtsempfang der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs (BUKO) am 12.12.2017 war die wirtschaftliche und politische Unabhängigkeit der Freien Berufe Hauptthema.

Die Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs (BUKO) präsentiert am 18.5.2017 die Meinungsumfrage von akonsult, wie sich Studierende in den Fächern der Freien Berufe ihre Zukunft vorstellen.

Die Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs (BUKO) präsentiert am 18.5.2017 die Meinungsumfrage von akonsult, wie sich Studierende in den Fächern der Freien Berufe ihre Zukunft vorstellen.

©Markus Wache v.l.n.r. DI Rudolf Kolbe, Präsidialmitglied der BUKO, Vizepräsident der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, Präsident des Europäischen Rates der Freien Berufe, CEPLIS Dr. Verena Trenkwalder, Präsidentin der Landesstelle Oberösterreich der Wirtschaftstreuhänder Mag. Kurt Frühwirth, Präsident der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs (BUKO), Präsident der Österreichischen Tierärztekammer Mag. Othmar Karas, Abgeordneter zum Europaparlament, ÖVP-Delegationsleiter im Europäischen Parlament, Vizepräsident a.D. des Europäischen Parlaments

Die Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs (BUKO) unterstützt die Informationskampagne der Österreichischen Ärztekammer „Gesundheit! Weniger ist NICHT mehr“

Die Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs (BUKO) unterstützt die Informationskampagne der Österreichischen Ärztekammer „Gesundheit! Weniger ist NICHT mehr“

Studie von Prof. Schneider zeigt: Beteiligung von Kapitalgesellschaften bei Freien Berufen würde zu Marktkonzentration und Preisanstiegen führen

Kassen-Ordinationen von Ärzten und Zahnärzten, Krankenanstalten sowie öffentliche Apotheken sollen per Gesetz im Verdachtsfall, aber auch stichprobenartig von Krankenkassen-Spitzeln – so genannten „Mystery Shoppern“ – kontrolliert werden.

Die BUKO warnt vor den Plänen der Bundesregierung, künftig Interdisziplinäre Gesellschaften im Bereich der Freien Berufe zuzulassen.

Kassen-Ordinationen von Ärzten und Zahnärzten, Krankenanstalten sowie öffentliche Apotheken sollen per Gesetz im Verdachtsfall, aber auch stichprobenartig von Krankenkassen-Spitzeln – so genannten „Mystery Shoppern“ – kontrolliert werden.