EWSA und CSO
Das Generalsekretariat des Rates hat am 8. Jänner 2020 die Mitgliedstaaten der EU aufgefordert, bis 1. Juni 2020 die Nominierungen betreffend die ihnen zukommenden Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) vorzulegen. Österreich kann zwölf Sitze im EWSA besetzen.
Diese Sitze setzen sich wie folgt zusammen:
- 3 Sitze für die Wirtschaftskammer – davon 1 Sitz für die Industriellenvereinigung
- 3 Sitze für den Gewerkschaftsbund
- 2 Sitze für die Bundesarbeiterkammer
- 2 Sitze für die Landwirtschaftskammer
- 1 Sitz für den Verein der Konsumenteninformation und
- 1 Sitz für die Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs (BUKO)
Die Amtszeit beträgt 5 Jahre und die einzelnen Mitglieder werden auf die 3 Interessengruppen Arbeitgeber (Gruppe I), Arbeitnehmer (Gruppe II) und Organisationen der Zivilgesellschaft (CSO, Gruppe III) untergliedert, die in 6 Fachgruppen (ECO, INT, TEN, SOC, NAT und REX) arbeiten. Dazu gibt es noch verschiedene Interessengruppen nach Berufsständen.
Die Freien Berufe werden durch Baurat h.c. DI Rudolf KOLBE vertreten, der zudem Vizepräsident der Gruppe III (CSO) sowie als Präsident und Sprecher der europäischen Freien Berufe (Professions Category) tätig ist.
Zu seinen Aufgaben gehören der Informationsaustausch EWSA mit unseren neun Berufskammern, die Erarbeitung und Berichterstattung von themenspezifischen Stellungnahmen in den Fach- und Studiengruppen, die Leitung und Organisation der jährlichen Fachtagung Day of Liberal Professions (LIBDAY), die Abhaltung von Themen-Veranstaltungen im Zuge eingebrachter Stellungnahmen sowie die mediale Aufbereitung für den EWSA-Newsletter und das CSO-Bulletin. Weiters ist er derzeit in den Fachbereichen Wirtschaft im Mittelmeerraum sowie Kommunikation und EU-Wahlen (connecting EU) tätig.
Insgesamt hat der EWSA Beratungs-, Informations- und Integrationsfunktion. Die Fachgruppen, Studiengruppen oder Unterausschüsse erarbeiten Stellungnahmen, die von dem jeweiligen Leiter (Berichterstatter) im EWSA-Plenary (9 Plenarsitzungen pro Jahr) zur Beratung und Abstimmung vorgelegt werden. Nach erfolgter Beschlussfassung durch die insgesamt 329 Mitglieder werden diese den EU-Organen übermittelt und im Amtsblatt der EU veröffentlicht.