Tiefes Mitgefühl für die Hinterbliebenen

Wir gedenken in stiller Trauer an VR Dr. Franz Josef Jäger, der uns jahrzehntelang in allen Gremien aktiv, umsetzungsstark und konstruktiv zur Seite stand.

VR Dr. Franz Josef Jäger begleitete uns bereits seit Beginn seiner Funktionärstätigkeit als Präsident der Österreichischen Tierärztekammer (1990-2003), vertrat die Freien Berufe in den Jahren 1992 bis 1994 als BUKO-Präsident und fungierte darüber hinaus noch jahrelang als Delegierter zur Hauptversammlung. 2015 wurde er auch zum Ehrenpräsidenten der ÖTK ernannt.

In seiner Präsidentschaft gelang es ihm, bedeutende strukturelle und berufsrechtliche Weichenstellungen umzusetzen – darunter die Verteidigung der Pflichtmitgliedschaft, der Erhalt der Honorarordnung sowie der Einsatz gegen die geplante Zusammenlegung von BOKU und Vetmeduni. Besonders am Herzen lag ihm die Nähe zur Basis: „Mir ging’s darum, ein einfacher Tierarzt zu sein, für die Tierärzte da zu sein und nicht im Elfenbeinturm zu sitzen“, sagte er einst.

Neben seiner Tätigkeit in der Kammer führte Dr. Jäger fast 40 Jahre lang eine erfolgreiche tierärztliche Praxis im Tiroler Zillertal mit dem Schwerpunkt Rind. Geprägt von seiner bäuerlichen Herkunft, war ihm die Nähe zu Land und Tier stets ein zentrales Anliegen. Auch nach seiner aktiven Zeit blieb er dem Berufsstand verbunden – kritisch, vorausschauend und mit einem feinen Gespür für kommende Herausforderungen.

Wir sprechen den Hinterbliebenen des Verstorbenen und seinen Standeskolleginnen und Standeskollegen unser tief empfundenes Mitgefühl aus.

Vor allem die rasant wachsende Bürokratie beeinträchtigt nicht nur die betriebliche Effizienz, sondern auch die Attraktivität und Motivation, sich überhaupt für den Tierarztberuf zu entscheiden.

Das Jahr 2024 brachte für die Tierärzteschaft eine Vielzahl an gesetzlichen Neuerungen. Damit geht aber in vielen Fällen ein nicht unwesentlicher Mehraufwand augrund der damit verbundenen Bürokratie und vor allem der geforderten immensen Dokumentationspflichten einher. Eine aktuelle OTK-Umfrage zeigt, dass der Dokumentationsaufwand für viele Tierarztpraxen bis zu acht Wochenstunden (1 Tag!) beträgt!

Die Liste der neuen Gesetze 2024 ist lang – Tiergesundheitsgesetz, Tierarzneimittelgesetz, Tierschutzgesetz, neues zur Entgeltfortzahlung nach dem Mutterschutzgesetz, neue Richtlinie zur Nutzung und Qualitätssicherung von Telemedizin.

Die Tierärztekammer unterstützt inhaltlich bestehende, aber auch vor allem neue Berufsangehörige im Rahmen der Seminarreihen „Rechtliches in Anwendung“ bzw. „Gründer:innen-Service“.

Um die tierärztliche Versorgung sicherzustellen, sind dringend breitgefächerte Maßnahmen nötig – von besseren Arbeitsbedingungen über finanzielle (staatliche) Unterstützung bis hin zu gezielter Nachwuchsförderung bzw. Erhöhung der Uni-Absolventinnen und Absolventen.

Die Tierärztekammer hat im vergangenen Jahr große Anstrengungen unternommen, um auf politischer und auch universitärer Ebene ein Bewusstsein für die Problematik zu schaffen. Auch in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wurden eine Vielzahl an entsprechenden Kommunikationsmaßnahmen umgesetzt.

Schmöckern Sie daher direkt über diesen Link in den Fokusthemen der Tierärzt:innen

Link und Download zur gesamten Ausgabe des Jahresberichtes 2024

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„Wir wissen, wie’s geht” – das haben wir als Leitsatz für uns definiert und das tragen wir auch aktiv als Botschaft hinaus.

Wir wissen auch, was wir wollen – eine direkte Einbindung der Freien Berufe auf Augenhöhe mit anderen Interessensvertretern in einer „Sozial-Wirtschaftspartnerschaft-Neu“, dazu einen kontinuierlichen Informationsaustausch und mehr Anhörung als Experten, wenn es um unsere Tätigkeitsbereiche geht sowie eine bessere Zusammenarbeit bereits im Vorfeld von Regierungsvorhaben und Gesetzen.

Und wir wissen weiters ganz genau, was wir NICHT wollen – weitere Eingriffe, Konzernisierung, Deregulierung, Überregulierung, Diskriminierung und schon gar kein Gold Plating!”

Jahresbericht 2024

Das Jahr 2024 war ein Aufbruchsjahr – nicht nur aufgrund der Neuwahlen der EU-Gremien, des österreichischen Parlaments und den Regierungsverhandlungen, sondern vor allem auch für uns selbst.

Wir als BUKO und jede unserer Berufsstände hat sich intensiv mit den Grundprinzipien und Leitsätzen von #Freie Berufe 5.0 – menschlicher, nachhaltiger und vor allem widerstandsfähiger – befasst und sind dabei nicht nur bei der Theorie geblieben. Dies kann im Hinblick darauf, dass das Jahr 2025 und wahrscheinlich auch die Jahre danach noch viel herausfordernder werden als 2024, noch sehr nützlich werden!

Wir haben einen Schritt zur Seite gemacht und auch klar definiert, welche Grundkompetenzen, Fertigkeiten, Innovationen und Zukunftsmodelle wir zur nachhaltigen Unterstützung derjenigen, die unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen, haben. Wir haben aber auch aufgearbeitet, wo und wie der Gesetzgeber versucht, in unsere Grundwerte einzugreifen; diese Versuche versuchen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln abzuwehren, da es sich dabei nicht um „Privilegien“ unsererseits handelt, sondern es geht hier um Sicherheiten und den besonderen Schutz für unsere Dienstleistungsempfängerinnen und Dienstleistungsempfänger.

Wir haben uns organisatorisch verbreitert und verjüngt. Daher finden Sie in dieser Ausgabe nicht nur die üblichen Beiträge und Tätigkeitsberichte aus den einzelnen Kammern, sondern wir haben die Vielzahl an Arbeitsgruppen, Beiräte, einige internationale Initiativen und unsere Next Generation vor den Vorhang geholt.
Erstmalig haben wir auch die Kandidaten und Mandatare der NR-Wahlen analysiert, zum direkten Networking und zu Beiträgen für unseren Jahresbericht eingeladen, wobei zwei Freiberufler derzeit sogar die wichtigsten Ämter im Bund ausüben.

Auch können wir bereits eine kleine Vorschau auf 2025 machen – das Networking mit den neuen Regierungsmitgliedern läuft gut, werden laufend darüber berichten und wir bemühen uns, die Beziehungen zum Hohen Haus zukünftig noch enger zu gestalten.

Link zum Hauptartikel „Wir wissen, wie’s geht!“

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Mit der neuen Gesetzgebungsperiode haben wir Freien Berufe uns das Ziel des komplexen Gedankenaustausches und der direkten Zusammenarbeit auch mit den Regierungsmitgliedern gesetzt.

Als wichtige, berufsspezifische Institutionen haben wir große Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und dem Rechtsstaat und nehmen diese als unseren zentralen Auftrag wahr. Umso wichtiger ist daher der kontinuierliche Gedanken- und Informationsaustausch sowie die Zusammenarbeit im Interesse der freien Berufsstände. Mit diesem Networking wollen wir auf unsere Kompetenzen und Expertise aufmerksam machen und unsere Mitarbeit anbieten.

Dem Staatsekretär im Bundeskanzleramt Alexander Pröll LL.M., der Bundeskanzler Dr. Christian Stocker (Rechtanwalt und somit selbst Freiberufler) bei verfassungsrechtlichen und allgemeinen Angelegenheiten der staattlichen Verwaltung und Digitalisierung unterstützt, war es eine besondere Freude, mit uns Freien Berufen Face-to-Face über die Gemeinsamkeiten bzw. Überschneidungen mit seinen Zuständigkeiten zu sprechen.

So wurden ua. konkret die aktuellen Themen und Problemfelder in der Gesundheitspolitik und die Auswirkungen auf die Verschwiegenheitspflichten der Freien Berufe im Hinblick auf das in Begutachtung befindliche „Messenger-Gesetz“ angesprochen.

Gemeinsamkeiten konnten vor allem bei der Affintät zur Digitalisierung und vor allem der Auswirkung der KI auf die Freien Berufe, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gefunden werden.  Positiv überraschen konnten wir wir unserer Expertise in vielen Verwaltungsfragen und dem Umstand, wie viele Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung grundsätzlich von den Freien Berufen im Rahmen unserer Dienstleistungen übernommen werden und wie massiv wir damit die öffentliche Verwaltung entlasten und für Bürokratieabbau sorgen.

BUKO-Delegation v.l.n.r.: Baurat h.c. DI Rudolf Kolbe (ZT-Kammer, EWSA), KAD Dr. Christian Sonnweber (Notariatskammer), Präsidentin Mag. Urlike Mursch-Edlmayr (Apothekerkammer), Präsident Dr. Armenak Utudjian (ÖRAK), STS Alexander Pröll LL.M, Präsident Dr. Johannes Steinhart (Ärztekammer), Präsident Dr. Daniel Alge (BUKO und Patentanwaltskammer) und nicht am Bild Kammeramtsdirektor Mag. Felix Schmidt (Zahnärztekammer)

 

Bei der EWSA-Plenartagung am 27. März 2025 übernahm Baurat h.c. DI Rudolf Kolbe in seiner Funktion als Vizepräsident der Gruppe III (CSO, Organisationen der Zivilgesellschaft) die Fraktionrede zum Arbeitsprogramm 2025 der EU-Kommission und forderte nachdrücklich eine Einbziehung der Zivilgesellschaft.

Mit der neuen Gesetzgebungsperiode haben wir Freien Berufe uns das Ziel des komplexen Gedankenaustausches und der direkten Zusammenarbeit auch mit den Regierungsmitgliedern gesetzt.

BUKO-Präsident Dr. Daniel Alge (ÖPAK), STS MMag. Barbara Eibinger-Miedl sowie KAD Dr. Lukas Stärker (ÖÄK)

Als wichtige, berufsspezifische Institutionen haben wir große Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und dem Rechtsstaat und nehmen diese als unseren zentralen Auftrag wahr. Umso wichtiger ist daher der kontinuierliche Gedanken- und Informationsaustausch sowie die Zusammenarbeit im Interesse der freien Berufsstände. Mit diesem Networking wollen wir auf unsere Kompetenzen und Expertise aufmerksam machen und unsere Mitarbeit anbieten.

Gestartet haben wir mit Frau Staatsekretärin MMag. Barbara Eibinger-Miedl, die uns sehr herzlich im Bundesministerium für Finanzen empfangen hat. Aufgrund ihrer Erfahrungen als steirische Landesrätin für Wirtschaft, Arbeit, Finanzen sowie Wissenschaft und Forschung konnten sofort Anknüpfungspunkte gefunden werden – digitale Affinität und wirtschaftliche Bedeutung der Freien Berufe als Leistungsträger und Steuerzahler.

In Hinblick auf die künftige Zusammenarbeit wurden mögliche Maßnahmen der Entbürokratisierung – vor allem im Gesundheitsbereich bzw. bei der Steuergesetzgebung -, Vermeidung von Gold Plating, eine Abkehr des Gießkannenprinzips bei Förderungen sowie Attraktivierung der Vollarbeitszeit angesprochen.

Internationaler Frauentag 2025: Unsere Freiberuflerinnen haben vom ersten Tag an die gleichen Rechte, Chancen, Umsetzungs- und Karrieremöglichkeiten!

Als Freie Berufe haben wir – basierend auf Vertrauen und Verschwiegenheit – die Kompetenz für die wirklich wichtigen Dinge, Bedürfnisse und Visionen im Leben der Menschen – und das von jeher völlig geschlechtsneutral. Unsere Berufsangehörigen nehmen sich basierend auf einem durchgängig gleichberechtigten Werteverständnis hochqualifiziert und kompetent der Gesundheit, dem Wohlbefinden, dem Zuhause („Haus und Hof“), der Wahrung der Rechte, der wirtschaftlichen Existenz, dem Besitz und dem Vermögen sowie der Zukunft und Innovation unserer Dienstleistungsempfängerinnen und -empfänger an. Kein Platz dabei hat Diskriminierung, Ungleichbehandlung oder jegliche Gender- oder Pay-Gap.

„Als wichtige Pfeiler der Zivilgesellschaft im Österreich und der EU haben unsere Freiberuflerinnen und Freiberufler essentiellen Anteil an der Gesamtwirtschaft. Zudem sorgen unsere Kammern als Kollegialorgane für homogene und inklusive Berufsbilder, Flexibilität bei Aus- oder Arbeitszeiten (ausgewogene Work-Family-Life-Balance), ein breitgefächertes Bündel an Fort- und Weiterbildung sowie einer Vielzahl an Möglichkeiten und Rahmenbedingungen, die sich rein an Qualifikation orientieren“, so der Präsident der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs (BUKO) sowie der Österreichischen Patentanwaltskammer, Dr. Daniel Alge.

Es käme daher nicht von ungefähr, dass sich unsere Berufsstände aufgrund unserer gesamtgesellschaftlichen Haltung und Werte vermehrt durch einen hohen Frauenanteil auszeichnen. Als Freie Berufe leben und agieren wir entsprechend dem Motto des Frauentages 2025 “For all women and girls – rights, equality and empowerment”. Wir sehen es als unseren Auftrag, diese Botschaft weiter zu tragen und unsere Berufsstände ausgerichtet nach diesen Gesichtspunkten noch attraktiver für die nächsten Generationen zu machen“, so Alge abschließend.

Die aktuellen Mitgliederzahlen unserer Kammern per 31.12.2024 zeigen neuerlich einen Anstieg freiberuflicher Kompetenz mit Verantwortung und hoher Berufsethik!

Wir sind mit 89.809 Freiberuflern hochqualifiziert und verlässlich an Ihrer Seite, denn wir wissen, wie’s geht, wenn es um

  • Gesundheit und Wohlbefinden
  • das Zuhause und die Umwelt
  • Rechte, wirtschaftliche Existenz, Vermögen und Vermächtnis
  • sowie Zukunft und Innovation geht!

Die gesamte Statistik finden Sie in unserer Statistik-Mappe für 2024

Die aktuelle Jänner-Ausgabe des CSO-Bulletins berichtet über das im Dezember 2024 erstmals im EWSA stattgefundende Housing Forum basierend auf einer Studie sowie der Stellungnahme TEN/841 zum Thema Social Housing – descent, sustainable and affordable, welche von Co-Berichterstatter Baurat h.c. DI Rudolf Kolbe mitinitiiert wurde.

Die österreichischen Mitglieder Thomas Kattnig und unserer EU-Bauftragter Baurat h.c. DI Rudolf Kolbe präsentierten im EWSA-Plenary am 5. Dezember 2024 im Rahmen der ausführlichen Gesprächsrunde/Diskussion „Forum Wohnraum“ eine umfassende Stellungnahme zum „Sozialen Wohnbau in der EU“.

In allen Redenbeiträgen wird die Wichtigkeit der Thematik nicht nur für die Gesamtwirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit hervorgehoben, sondern es werden konkrete Lösungen und Finanzierungsbedarf vorgestellt, damit leistbarer Wohnraum vor allem für junge oder behinderte Menschen geschafffen bzw. bereitsgestellt werden kann. Erwartet wird dabei auch eine intensive Zusammenarbeit mit dem neuen EU-Kommissar für Energie und Wohnungswesen sowie die grundsätzliche Verankerung von menschenwürdigem Wohnen für alle Menschen als Grundrecht.

In der Stellungnahme geht es neben den grundsätzlichen Forderungen auch um die Einbindung der  gesamten Bauwirtschaft von der technischen-rechtlichen Planung bis zur Umsetzung selbst, der Förderung von Innovationen sowie von langsfristigen Investitionen. Ein passendes Modell gibt es bereits mit der Initiative New European Bauhaus (NEB), welches ökologisch, sozial, inlusiv und regional ausgerichtet ist und Innovation, Nachhaltigkeit und Wohnraum für alle ermöglicht – aber auch alle Partner (Entwicklung, Gemeinde, Städte, Finanz- und ausführende Bauwirtschaft) vereint.

Die Schwerpunkte der Stellungnahme lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Ausgangslage

Die Stellungnahme ist eine Initiativstellungnahme, welche die Thematik des Marktversagens bei der europäischen Wohnraumversorgung aufgreift, der man mit Verbesserungen der Rahmenbedingungen (Datenlage, Koordination, Genehmigungsverfahren und Vorschriften für die Flächennutzungsplanung), der Einführung eines Grundrechts auf Wohnen, einer ausreichende Finanzierung, der Umsetzung des Leitprinzips „Housing First“ für Obdachlose sowie einem stärkeren Fokus auf die Bedürfnisse junger Menschen und der Nachhaltigkeit entgegenwirken möchte.

Eine funktionierende Wohnpolitik in der EU ist nur auf Grundlage einer guten Datenbasis möglich. Daher ist die Einrichtung eines EU-weiten Registers für die Transparenz von Immobilientransaktionen, das auch die wirtschaftlichen Eigentümer der jeweiligen Immobilie angibt, notwendig.

Eigener EU-Kommissar für „Energie und Wohnungswesen“

Die Ernennung von EU-Kommissars Dan Jorgensen mit dem neuen Portfolio „Energie und Wohnungswesen“, wird begrüsst und angeregt, dass er von einer Expertengruppe unterstützt werden sollte, welcher auch Vertreter des EWSA und des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) angehören. Darüber hinaus fordert der EWSA, ihn als Beobachter oder Berater an der Arbeit des Ausschusses für Wohnungswesen zu beteiligen, der im Europäischen Parlament eingerichtet werden soll.

Forderung nach Grundrecht und Aktionsplan

Die EU-Kommssion wird aufgefordert, sozial gebundene Mietwohnungen als wesentliches und erfolgversprechendes Instrument einer aktiven Wohnpolitik anzuerkennen. Mittelfristig soll die Verankerung des Grundrechts auf erschwinglichen, angemessenen Wohnraum für alle im EU Primärrecht erfolgen. Der bisherige Ansatz, dass Wohnpolitik nur ein residuales Programm für die Haushalte mit den niedrigsten Einkommen darstellen soll, ist zu verwerfen und das Beihilferecht im Einklang mit den Bestimmungen über Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) entsprechend anzupassen. Außerdem hinaus sollten Wohnungsindikatoren in die nationalen Reformprogramme und die Stabilitäts /Konvergenzprogramme aufgenommen werden.

Der EWSA fordert die Kommission ferner zur Ausarbeitung eines Aktionsplans mit kurz- und mittelfristigen Maßnahmen zur Umsetzung des Grundrechts auf Wohnen und der Koordinierung und Umsetzung nationaler und europäischer Investitionspläne für den öffentlichen Wohnungsbau auf.

Mittelaufstockung für Fianzierung von Projekten und mehr Möglichkeiten für langfristige Investitionen

Nationale oder lokale Behörden sollten die Finanzierung von Projekten des sozialen Wohnungsbaus aufstocken und den Zugang zu Mitteln vereinfachen. Der EWSA begrüßt die geplante gesamteuropäische Investitionsplattform für erschwinglichen und nachhaltigen Wohnraum. Zudem sollen gemeinnützige Bauträger und Genossenschaften sowie lokale Gebietskörperschaften über diese Plattform oder direkt von der Europäischen Investitionsbank langfristige Darlehen mit 0 % Zinsen beziehen können.

Der EWSA spricht sich für mehr Möglichkeiten für langfristige Investitionen in die soziale Infrastruktur aus und ist der Auffassung, dass öffentliche Investitionen in leistbaren Wohnbau nicht unter die in den Haushaltsregeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) festgelegten Schuldenregelungen fallen dürfen.

Empfehlungen für die Eindämmung von außer Kontrolle geratenen Mitentwicklungen

Der EWSA fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten gegebenenfalls durch an sie gerichtete Empfehlungen bei der Bereitstellung eines Instrumentariums zur Eindämmung der außer Kontrolle geratenen Mietentwicklungen zu unterstützen, einschließlich beispielsweise gesetzlicher Mietobergrenzen, einer Leerstandsabgabe für Wohnimmobilien, steuerlicher Anreize für die Renovierung leer stehender Wohnungen im Hinblick auf ihre Vermietung, mehr Sozialwohnungen, Einschränkungen bei Genehmigungen für Kurzzeitvermietung.

Wohnbauförderung NEU – vor allem für junge Menschen

Wohnbauförderung muss Umbau und Sanierung gegenüber Neubau priorisieren und klimaneutrale und ressourcenschonende Konstruktions- und Bauweisen, kollektive Wohnformen und alternative Mobilitätskonzepte fördern, die zur Lebensqualität der Menschen beitragen. Der EWSA fordert einen Aktionsplan, der sich speziell auf den verbesserten Zugang zu leistbarem Wohnraum für junge Menschen konzentriert.

Anspruch auf Nachhaltigkeit mit dem Neuen Europäischen Bauhaus (NEB)

Die Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“ der Europäischen Kommission verbindet Nachhaltigkeit mit Baukultur und Inklusion und fördert auf Basis dieser Prinzipien die Leistbarkeit, die Lebensqualität und das Zugehörigkeitsgefühl der Bewohnerinnen und Bewohner, wobei der Aufwärtskonvergenz hierbei besonderes Augenmerk geschenkt wird.

Eine sozial verträgliche und gesellschaftlich akzeptierte thermische und energetische Sanierung bzw. der Heizungstausch zu nachhaltigen Energiesystemen ist unabdingbar für das Erreichen der Klimaziele. Es werden daher sowohl verbindliche als auch unterstützende Maßnahmen, damit alle, unabhängig von ihrer finanziellen Situation, derartige Renovierungen sowie notwendige Verbesserungen der Wasser- und Sanitärversorgung durchführen können, benötigt. Gleichzeitig müssen die Eigentümer, insbesondere die Vermieter, in die Pflicht genommen werden. Mieter müssen vor übermäßigen Mieterhöhungen aufgrund von Kostenweitergaben geschützt werden. Transparente, klar formulierte Verträge, die Möglichkeit, missbräuchliche Klauseln anzufechten sowie die kostenlose Beilegung von Mietstreitigkeiten sind für den Mieterschutz von wesentlicher Bedeutung.

Folgende ausführliche DOWNLOADS für Sie: