Wir als BUKO fordern gemeinsam mit @CSOGroupEESC und @EuCivilsociety die EU-Organe zu konkreten Maßnahmen für einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mt der Zivilgesellschaft auf.

Dazu haben wir gemeinsam mit 155 weiteren Dachverbänden, Organisationen der Zivilgesellschaft und Vertretern der Zivilgesellschaft aus 26 Mitgliedsstaaten einen Open Letter an die EU-Kommission, das EU-Parlament sowie den derzeitigen belgischen EU-Ratsvorsitzenden erarbeitet, unterzeichnet und übermittelt.

Nachstehenden OpenLetter finden sie auch hier als DOWNLOAD:

 

Im Rahmen des 3. Treffens der Liberal Professions Category (Arbeitsgruppe im EWSA) fand unter dem Vorsitz des Sprechers der europäischen Freien Berufe, Baurat h.c. DI Rudolf Kolbe, am 22. November 2023, eine rege Diskussion zur Rolle der Freien Berufe in der Gesundheitspolitik statt. Dazu konnte als Gastvortragender Herr Mag. Franz Ferrari seitens der Österreichischen Apothekerkammer gewonnen werden.

Diesen Artikel finden Sie auch im CSO-Bulletin 1/2024

 

EU Elections 2024: A critical moment to rewrite Europa’s Future

Kommentar von EU-Beuaftragten Baurat hc DI Rudolf Kolbe: Optimism Amid Challenges: Shaping Europe’s Future  Together

 

Die ganze Ausgabe des CSO-Bulletin’s 12/2023 finden sie hier über diesen LINK

Regierung schließt nettozahlende Freiberufler von jenen Fördertöpfen aus, die sie wesentlich mitfinanzieren! Rechtsweg nicht ausgeschossen!

Für den Präsidenten der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs (BUKO), Mag. Dr. Daniel Alge, kommt der Start des Genehmigungsprozesses der unveränderten und definitiv alle Freien Berufsstände ausschließenden Richtlinien für den Energiekostenzuschuss II nicht überraschend, ist aber dennoch eine große Enttäuschung hinsichtlich der Beratungsresistenz sowie eindeutigen Diskriminierung von effektiven Nettozahlern durch die Bundesregierung.

„Die systemrelevanten Leistungen der Freien Berufe (Apotheker:innen, Ärzt:innen – Human, Tier, Zahn – , Notar:innen, Patentanwält:innen, Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen sowie Ziviltechniker:innen) werden von der Zivilbevölkerung im Gegensatz zu den politischen Entscheidungsträgern geschätzt. Wir hätten uns daher zumindest einen kleinen Ausgleich für die hohen Energiekosten verdient. Immerhin finanzieren gerade wir als Nettozahler zu einem nicht unerheblichen Anteil jene Fördertöpfe mit, von denen wir kategorisch und trotz Zweckbestimmung ausgeschlossen werden. Für die derzeitige Bundesregierung hat einseitige Überförderung nach dem Gießkannenprinzip mehr Bedeutung als Gleichbehandlung und Fördergerechtigkeit“, so Alge weiter in seiner Kritik.

„Die Diskriminierung von rund 87.000 Freiberuflern unserer Berufsgruppen hat im Gegensatz zur Bundesregierung in unserem Werteverständnis keinen Platz. Wir wollen eine respektvolle Anerkennung unserer freiberuflichen Leistungen und fordern Gleichbehandlung im Sinne einer gelebten europäischen Wertegemeinschaft. Die Ergreifung rechtlicher Schritte gegen diese in keiner Weise begründete Diskriminierung Freier Berufe ist keineswegs vom Tisch, sind aber offen für rasche und zielführende Angebote hinsichtlich eines eigenen Freiberufler-Förderpaketes“, so Präsident Alge abschließend.

Überförderung nach dem Gießkannenprinzip hat für die Regierung mehr Bedeutung als Systemrelevanz und Fördergerechtigkeit!

„Der kategorische Ausschluss und die damit verursachte Diskriminierung der Freien Berufe vom Energiekostenzuschuss I, nun auch definitiv für den EKZ II sowie vielen anderen Förderungen ist ungerechtfertigt und widerspricht insgesamt dem Gleichheitsgrundsatz sowie in weiterer Folge dem EU-Beihilfenrecht“, erneuert der Präsident der Bundeskonferenz der Freien Berufe (BUKO), Dr. Daniel Alge, die Kritik an der Nichtförderwürdigkeit der Freien Berufe sowie dem Festhalten der Regierung am Prinzip der Gießkannen-Förderpolitik.

Freie Berufe – das sind konkret die Apotheker:innen, Ärzt:innen (Human, Tier, Zahn), Notar:innen, Patentanwält:innen, Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen sowie Ziviltechniker:innen – sind trotz nachgewiesener Systemrelevanz für die Zivilgesellschaft neuerlich ohne Angabe von Gründen dezidiert und grundsätzlich von jeglicher Bezuschussung ausgenommen. Freiberuflich Tätige haben wie alle anderen Unternehmenden mit denselben hohen Energiepreisen zu kämpfen und sind demselben (hochpreisigen) Steuern- und Abgaben-System der Republik unterworfen. Es sei daher für Präsident Alge unverständlich, dass die Freien Berufe mit ihrem nicht unerheblichen Steueraufkommen diese Fördertöpfe der Regierung zwar in erheblichem Maße mitfinanzieren müssen, aber dann kategorisch seitens dieser Regierung von einem zweckbestimmten Erhalt dieser Förderung ausgeschlossen werden!

Weshalb eine „Verkammerung“ per Definition für die Regierung das Recht auf Energiekostenzuschuss ausschließt, ist für Präsident Alge völlig ohne Grundlage und Rechtfertigung, zumal die großzügig als förderwürdig angesehenen WKÖ-Unternehmen ebenfalls „verkammert“, jedoch trotz Kammer-Zugehörigkeit anspruchsberechtigt sind! „Nach dem Gleichheitsgrundsatz müssen den Freien Berufen auch uneingeschränkt die gleichen Förderansprüche und -zugänge wie allen anderen in der WKÖ „verkammerten“ Unternehmer eingeräumt werden“, so Alge weiter.

„Wir Freien Berufe tragen wesentlich zur Aufrechterhaltung der Wirtschaft, der Schaffung und Erhaltung der regionalen Wertschöpfung und Arbeitsplätze bei. Wir erwarten von der Regierung – neben einer respektvollen Anerkennung dieser Beiträge der Freien Berufe für die Bürger unseres Landes und unser Land selbst – die Gleichbehandlung im Sinne der gelebten europäischen Wertegemeinschaft. Das ist für uns konkret eine rückwirkende Evaluierung und Neudefinition der Beihilfenpraxis weg vom Gießkannenprinzip und der einseitigen/anlassbezogenen Überförderung hin zu einer echten, gleichbehandelten Förderpolitik für alle Berufsstände und -gruppen im Sinne einer nachhaltigen und zukunftsfitten Gesamtwirtschaft“, so die abschließenden Forderungen von BUKO-Präsident Alge, der auch die Ergreifung rechtlicher Schritte nicht ausschließt, mit welchen gleichzeitig auch eine Überprüfung im Sinne des EU-Beihilfenrechtes ermöglicht würde.

 

Unter gemeinsamer Beteiligung alle 3 Interessengruppen (Arbeitgeber (Angelova), Arbeitnehmer (Wyckmans) und Organisationen der Zivilgesellschaft (Kolbe) wurden in dieser Stellungnahmen Anforderungen, Maßnahmen und Zukunftsstrategien für die Stärkung der KKMU zu einem erfolgreichen Wandel und für mehr sozialen Dialog mit Verbänden und den Berufskammern ausgearbeitet.

Ausgangslage:

Die überwältigende Mehrheit der europäischen Unternehmen sind KKMU. Sie machen 99,8 % aller nichtfinanziellen Unternehmen aus und stellen zwei Drittel der Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft in der EU-27. Den größten Anteil (80-90 %) haben die Kleinstunternehmen (KKMU). Somit sind sie die eigentliche Triebkraft der Nachhaltigkeitswende und der Schlüssel zu deren Erfolg, wenn sie motiviert werden, in ihrer Geschäftstätigkeit einen ganzheitlichen Ansatz für nachhaltiges und verantwortungsvolles Wirtschaften zu verfolgen, und dabei auch die nötige Unterstützung erhalten. Auch die Förderung sozialwirtschaftlicher Unternehmen ist in diesem Zusammenhang evident.

Zielsetzung:

Ziel dieser Initiativstellungnahme ist es, aufbauend auf früheren EWSA-Stellungnahmen die wichtigsten Elemente, Triebkräfte und bewährten Verfahren einer zukunftssicheren unternehmerischen Verantwortung in KKMU zu untersuchen und zu beschreiben. Dabei sollte ein besonderes Augenmerk auf diejenigen Unternehmen gelegt werden, die am dringendsten Hilfe und Unterstützung benötigen. Es soll dargelegt und vorgeschlagen werden, wie verantwortungsvolle Unternehmen und unternehmerische Initiative am besten gefördert werden können. Dabei soll es auch darum gehen, mit welchen Maßnahmen die Verfügbarkeit der nötigen professionellen Expertise inner- und außerhalb von KKMU sichergestellt werden kann.

Elemente des modernen und verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns:

Zeitgemäßes verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln fußt gemäß den Grundsätzen der Nachhaltigkeit auf wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Grundlagen.

Um ihre entscheidende Rolle in Wirtschaft und Gesellschaft erfüllen zu können, müssen KKMU wirtschaftlich solide und nachhaltig sein. Für den langfristigen Erfolg von Unternehmen sind gute wirtschaftliche Ergebnisse erforderlich, die auf Effizienz, Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit beruhen und mit sozialer und ökologischer Verantwortung einhergehen. Wirtschaftliche Verantwortung bedeutet auch Integrität im Sinne eines fairen Wettbewerbs und guter Unternehmensführung, was Praktiken der Schattenwirtschaft, Bestechung und Steuervermeidung ausschließt.

Bei sozialer und gesellschaftlicher Verantwortung geht es um die Beziehungen eines Unternehmens zu seinen verschiedensten Interessenträgern, einschließlich Arbeitnehmern, Verbrauchern, lokalen Gruppen und Geschäftspartnern. Ein offener Dialog mit externen Interessenträgern neben dem sozialen Dialog ist daher ein wesentliches Merkmal des modernen und verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns, während die gegenseitige Verantwortung von allen am Dialog und an der Zusammenarbeit beteiligten Akteuren wahrgenommen werden muss.

Bei der Umweltverantwortung geht es um eine gute Umweltleistung im Hinblick auf die Eindämmung des Klimawandels und der Umweltverschmutzung, den Schutz der biologischen Vielfalt und die Erhaltung der natürlichen Ressourcen. Umweltverantwortung geht oft Hand in Hand mit der Effizienz der Geschäftstätigkeit und des Kostenmanagements und zunehmend auch mit der Ausnutzung neuer Geschäftsmöglichkeiten.

Größe, Typ, Branche, Geschäftsmodell, Position in der Wertschöpfungskette, Kunden und Märkte sowie die geografische Lage haben Einfluss darauf, wie sich unternehmerische Verantwortung in der Praxis äußert. Berufsverbände und Kammern spielen eine wichtige Rolle bei der Ermittlung der wesentlichen Elemente und der Umsetzung der erforderlichen Instrumente.

Der digitale Wandel bringt mehrere Aspekte bezüglich Verantwortung und Chancen mit sich. Die gemeinsame Nutzung von Daten ist von großer Bedeutung für die Schaffung von Innovation und wirtschaftlichem Mehrwert. Dies erfordert Vertrauen und unterstützende Ökosysteme zwischen den Geschäftspartnern, aber auch einen angemessenen Schutz der Daten und der Privatsphäre des Einzelnen. Offensichtlich besteht nach wie vor Bedarf an Weiterqualifizierung sowohl für Eigentümer bzw. Geschäftsführer als auch für Beschäftigte, damit sie die Chancen der rasch voranschreitenden Digitalisierung nutzen können. Vereinbarungen zu speziellen Schulungs- und Fortbildungsregelungen werden am besten bilateral im Wege des sozialen Dialogs getroffen. Darüber hinaus bietet die Digitalisierung

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

KKMU brauchen Unterstützung und Ermutigung, damit sie die unternehmerische Verantwortung in all ihren Facetten wahrnehmen können. Wirtschaftsverbände in all ihren Formen spielen eine wichtige Rolle bei der Sensibilisierung. Zur Vermittlung der erforderlichen Fähigkeiten und Kompetenzen müssen Lern /Ausbildungsallianzen von KKMU gefördert und erleichtert und auch bei der Zusammenarbeit zwischen Arbeitsmarkteinrichtungen, Sozialpartnern, mit Berufskammern und -verbänden sowie verschiedenen Ausbildungseinrichtungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen braucht es Verbesserungen.

Unternehmensförderungseinheiten sollen auf die Vorteile einer verantwortungsvollen Unternehmensführung aufmerksam machen und entsprechende Hilfsmittel, Literatur bzw. Anleitungen zur Verfügung stellen. Das sollten einfache und praktische Hilfsmittel wie Checklisten, Schemata und Rechner sowie Analysen zu Alternativszenarien sein, damit KKMU ihre Arbeitsweisen verbessern und weiterentwickeln und über ihr Engagement und ihre Erfolge im Bereich des verantwortungsvollen Handelns berichten können;

Grundsätzlich sollte es einen allgemeinen politischen Rahmen geben, der KKMU unterstützt, komplizierte Anforderungen vermeidet und garantiert, dass KKMU ihre Leistungen entweder direkt oder über ihre Wertschöpfungsketten erfüllen können.

Es wird die Absicht der Kommission begrüßt, vor Jahresende eine öffentliche Konsultation zu einem Standard für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen einzuleiten, den KKMU auf freiwilliger Basis anwenden können, damit dieser im Jahr 2024 angenommen werden kann. Der Standard sollte im Einklang mit dem im KMU-Entlastungspaket verankerten Grundsatz klar und einfach sein.

Folgende DOWNLOADS für Sie: 

Volltext der Stellungnahme

Kernaussagen

Auszug aus dem CSO-Bulletin Oktober 2023 – Kommentar Baurat h.c. DI Rudolf Kolbe:

Auf Seite 8 des aktuellen Bulletin finden Sie folgenden Beitrag unter der Rubrik Comments on Current Affairs – Commentary on the Speech by the European Commission President on the State of the European Union 2023:

Neben der Vorstellung des künftigen Schwerpunktthemas „Blue Deal“ lag im September der Fokus beim Thema Food sovereignty and sustainable food policies. Dazu gab es eine CSO-Konferenz in Santiago de Compostela, wo es auch um den Green Deal und die Farm to Fork-Strategien ging.

Finden Sie hier zum Nachlesen das gesamte Bulletin Oktober 2023

Am 10. Oktober 2023 überreichte STS Susanne Kraus-Winkler im Rahmen eines Festaktes im Wirtschaftsministerium Ehrenzeichen und Dekrete an Persönlichkeiten der österreichischen Wirtschaft.

Baurat h.c. Rudolf Kolbe erhielt für seinen Einsatz als ehemaliger Präsident der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen sowie Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs das Große Ehrenzeichen.

Wir gratulieren und danken für die außerordentlichen Leistungen!

STS Susanne Kraus-Winkler und Baurat h.c. DI  Rudolf Kolbe, 10.10.2023, fotocredit: BMAW/Neumayer

In der Ausgabe 10/2023 unter der Rubrik „Im Gespräch“ des Anwaltblattes skizziert Präsident Mag. Dr. Daniel ALGE die Bedeutung der Freien Berufe für die Zivilgesellschaft, spricht über das Leitbild #Freie Berufe 5.0, das seine BUKO-Präsidentschaft prägen soll, über jene Fakttoren, die unsere Dienstleistungen optimieren können sowie das das Leuchtturmprojekt Einheitliches Patentgericht und natürlich über die Zukunft der Freien Berufe.

Für eine bessere Lesbarkeit finden Sie hier den Beitrag als PDF-DOWNLOAD

Tiefes Mitgefühl für die Hinterbliebenen

Wir gedenken in stiller Trauer an Dr. Otto Pjeta, der uns jahrzehntelang in allen Gremien aktiv, umsetzungsstark und konstruktiv zur Seite stand.

Dr. Otto Pjeta begleitete uns bereits seit Beginn seiner Funktionärstätigkeit ab dem Jahr 1989 und vor allem in seiner Präsidentschaft der Österreichischen Ärztekammer von 1999 bis 2003 und begleitete uns weiterhin noch jahrzehntelang als Delegierter der Hauptversammlung.

In Dr. Pjetas Ärztekammerpräsidentschaft fiel auch die Umsetzung der großen Ärztekammerreform 1998 mit der Gliederung in teilautonome Kurien der Spitals- und der niedergelassenen Ärzte. Mit seinem diplomatischen Geschick gelang es ihm, sowohl in der oberösterreichischen als auch in der österreichischen Ärztekammer gerade in der Anfangsphase der neuen Kammerstruktur eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten und Spitalsärzten zu erreichen. In der ÖÄK machte er sich außerdem durch den Aufbau der Österreichischen Gesellschaft für Qualitätsmedizin (ÖQMed) einen Namen und lenkte bis 2017 deren Aufbau und Entwicklung federführend.

Wir sprechen den Hinterbliebenen des Verstorbenen und seinen Standeskolleginnen und Standeskollegen unser tief empfundenes Mitgefühl aus.