BUKO-Präsident Rudolf Kolbe brachte in Co-Berichterstattung erfolgreich eine Stellungnahme in den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss ein.

 

BUKO-Präsident Baurat h.c. DI Rudolf Kolbe, Vizepräsident Gruppe III des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA), präsentierte als Co-Berichterstatter eine umfassende Stellungnahme zur New European Bauhaus Initiative der Europäischen Kommission (NEB) –  eine Reaktion auf die Klimakrise, die eine nachhaltige „Baukultur“ und Lebensgestaltung.

 

Folgende Kriterien zeichnen das „Neue Europäische Bauhaus“ aus:

  • Nachhaltigkeit: von Klimazielen bis hin zu Kreislaufwirtschaft, Schadstofffreiheit und Artenvielfalt,
  • Ästhetik: Qualität von Erfahrung und Stil, über Funktionalität hinaus,
  • Inklusion: Aufwertung der Vielfalt, Gleichheit aller, Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit

Unter Berücksichtigung aller drei Werte sollen kreative Lösungen entwickelt werden, mit denen den Bedürfnissen der Menschen zu niedrigeren Gesamtkosten bestmöglich Rechnung getragen werden kann.

Dabei gelten die Hauptgrundsätze

  • Kombination der globalen und lokalen Dimension,
  • Partizipation und
  • Transdisziplinarität

Die thematischen Schwerpunkte des Wandels, an denen sich auch sämtliche Fördermaßnahmen orientieren, sind

  • Rückbesinnung auf die Natur
  • Wiedererlangung des Zugehörigkeitsgefühls
  • Vorrang für Orte und Menschen, die Unterstützung am dringendsten benötigen
  • Erfordernis eines langfristigen Lebenszyklusdenkens in den industriellen Ökosystemen

In der Stellungnahme sind wichtige Motivations- und Umsetzungsansätze enthalten:

  • Breiter Zugang zu Information, Partizipation und finanzieller Unterstützung
  • Anpassung von Rechtsvorschriften und Rahmenbedingungen (zB Vergaberecht und Normenwesen), um ein optimales Umfeld zur Erreichung der Ziele zu schaffen (NEB-Lab)
  • Definition von NEB relevanten Kriterien (NEB-Gütesiegel)
  • Förderung langfristiger Investitionen der lokalen und sozialen Infrastruktur
  • Finanzierung sowie Förderung von Ausbildungsmaßnahmen für interdisziplinäre Ansätze neue Berufsbilder
  • Aufrufe an Start-ups und Bürgerinitiativen
  • jährlicher Wettbewerb und Ausschreibung einer Auszeichnung für exzellente Projekte
  • jährliches New European Bauhaus Festival
  • Vereinfachung von Maßnahmen und Finanzierungsformen (auch Crowdfunding) hinsichtlich Vorschriften.
  • Trotz globaler Dimension brauchen Projekte und Initiativen einen ortsbezogenen Ansatz.

Präsident Rudolf Kolbe dazu: „Diese Stellungnahe ist als wichtiger Einstieg in einen laufenden Kooperationsprozess zu sehen. Gerade mit der kritischen Überprüfung des Rechtsrahmens wird man optimalere Bedingungen schaffen. Beste Beispiele dafür sind das Vergabewesen, das einen Qualitätswettbewerb anstelle eines Preiswettbewerbs sicherstellen wird. Ebenso wichtig ist das Normenwesen, das innovative und/oder alternative Neuheiten –  beispielsweise im Bereich der Baustoffe – auch tatsächlich ermöglichen kann. Das geht nur mit einem effektiven NEB Lab, wo diese Evaluierungen stattfinden.

„Ein weiterer Schwerpunkt ist die Umsetzung eines breiten Zugangs zu Förderungen, weil gerade eine breitgestreute Einbindung der Zivilgesellschaft letztendlich ausschlaggebend für den Erfolg dieser Initiative sein wird. Ebenso wichtig ist der Ansatz der Forcierung der Interdisziplinarität in der Aus- und Weiterbildung als wichtiger Ansatz, um die Bauhausidee auch nachhaltig voranzutreiben.“ so Kolbe abschließend.

 

Lesen Sie hier die komplette Stellungnahme

 

BUKO-Präsident Rudolf Kolbe brachte neuerlich erfolgreich eine Initiativstellungnahme in den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss ein.

BUKO-Präsident Baurat h.c. DI Rudolf Kolbe, Vizepräsident Gruppe III des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA), präsentierte als Berichterstatter die umfassende Initiativstellungnahme, um das Innovationspotential der EU optimal zu nutzen.

Hierbei handelt es sich um einen ganzheitlichen Ansatz zur Modernisierung des Systems des geistigen Eigentums in der EU.

Die Einführung eines einheitlichen Patentsystems gehört zu den obersten Prioritäten, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen – vor allem KMU –  erheblich zu verbessern. Neben den finanziellen Unterstützungsmaßnahmen muss ein besonderer Schwerpunkt auf den Ausbau des Wissens und maßgeschneiderte Beratungsdienste gelegt werden.

Hingewiesen wird, dass man trotz des Vorteils des wirtschaftlichen Potentials nicht auf etwaige unausgewogene Regelungen vergisst. Daher werden alle Maßnahmen zur Bekämpfung von Schutzrechtsverletzungen und eine Stärkung der Rolle des Europäischen Amtes für Betrungsbekämpfung beim Vorgehen gegen Nachahmungen begrüßt.

Lesen Sie hier die komplette Stellungnahme

 

Rudolf Kolbe, Präsident der Bundeskonferenz der Freien Berufe, warnt vor einer „Bedrohung“ durch die EU-Kommission. Im Gespräch mit dem STANDARD hinterfragt Kolbe, der etwa Ärzte, Architekten und Rechtsanwälte in Brüssel vertritt, die „Liberalisierungsbestrebungen“ der EU.

Grund für Kolbes Kritik ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019. Die EU-Kommission hatte Österreich wegen eines Verstoßes gegen die Dienstleistungsfreiheit geklagt. Konkret ging es um das Beteiligungsverbot für fachfremde Unternehmen an Gesellschaften von Ziviltechnikern, Patentanwälten und Tierärzten.

Die strengen Beteiligungsverbote sollten verhindern, dass sich etwa Pharmaunternehmen bei Tierärzten „einkaufen“ oder die Bauindustrie bei Architekten oder Bauingenieuren. Aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs widersprachen die Regelungen allerdings der Dienstleistungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union.

Warnung vor „Monopolisierung“

Österreich musste deshalb die Rechtslage anpassen, was diesen Sommer auch geschah. Im Vorfeld hatte die Bundeskonferenz der Freien Berufe dafür plädiert, zumindest eine Mehrheitsbeteiligung durch Kapitalgesellschaften zu verhindern. Andernfalls drohe eine „Monopolisierung“ des Marktes.

Das neue Gesetz sieht nun vor, dass Beteiligungen an Gesellschaften von Ziviltechnikern, Patentanwälten und Tierärzten grundsätzlich möglich sind. Freiberufler müssen aber zumindest 50 Prozent der eigenen Gesellschaft halten. Die Bundeskonferenz setzte sich mit ihren Forderungen also zum Teil durch.

„Glücklich sind wir darüber nicht, aber das ist ein Kompromiss, mit dem wir jetzt leben“, sagt Kolbe, der sich selbst als „überzeugten Europäer“ bezeichnet. Er befürchte allerdings, dass die Kommission die strengen Beteiligungsregeln auch bei anderen freien Berufen aufweichen könnte – etwa bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten.

„Freie Berufe leben vom Vertrauen“

Kunden und Mandanten müssen sich laut Kolbe darauf verlassen können, dass Freiberufler nur ihnen und der Allgemeinheit verpflichtet sind. „Die freien Berufe leben von diesem Vertrauen“, sagt Kolbe. Konsumentinnen und Konsumenten sollen nicht erst ein Firmenbuch durchforsten müssen, um sichergehen zu können, dass Ärzte oder Rechtsanwälte wirklich frei von den Einflüssen Dritter agieren können. Dafür brauche es ein klares Bekenntnis für Freiberufler – sowohl national als auch international.

Die Dienstleistungsfreiheit der Europäischen Union ermöglicht es Anwälten, Ärzten oder Architekten, unter bestimmten Voraussetzungen auch in anderen EU-Ländern aktiv zu werden. Laut Kolbe sind die Ausbildungsstandards in Österreich nach wie vor sehr hoch, das sei aber nicht überall der Fall. „Je weniger Regeln es gibt, desto größer ist die Gefahr, dass jemand unzureichend qualifiziert ist“, sagt der Ziviltechniker. Das könne dazu führen, das hierzulande auch weniger gut ausgebildete Freiberufler tätig werden. Einheitliche Standards seien grundsätzlich gut, nur müssen sie sich nach „oben orientieren und nicht nach unten“, sagt Kolbe. (Der Standard, Jakob Pflügl, 10.11.2021)

Originallink – Der Standard

Klarstellung zur aktuellen Berichterstattung zu Fraktionssubventionen:

 

Bezugnehmend auf die aktuelle Berichterstattung zum Thema „Subventionierungen von (parteipolitischen) Fraktionen bei den Kammern“ stellt der Präsident der Bundeskonferenz der Freien Berufe (Dachverband der 9 Freiberufskammern), Baurat h.c. DI Rudolf Kolbe, klar, dass es bei den Freiberufskammern keine derartigen Ausschüttungen und Finanzierungen gibt.

Präsident Kolbe weiter: „Die 9 Freiberufskammern (Österreichische Ärztekammer, Österreichische Apothekerkammer, Österreichische Notariatskammer, Österreichische Patentanwaltskammer, Österreichischer Rechtsanwaltskammertag, Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Österreichische Tierärztekammer, Österreichische Zahnärztekammer und die Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen) sind gesetzlich eingerichtete Körperschaften öffentlichen Rechts. Sie unterliegen den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben der Berufsstände, der Selbstverwaltung, sind frei von Beeinflussung durch Dritte und zielen auf die Verbesserung der Berufsausübung ihrer Mitglieder ab.“

„Die Finanzgebarung, die Mittelverwendung und die einhergehende umfassende, jährliche Kontrolle sowie Prüfung unterliegen den demokratischen Grundsätzen der jeweiligen Organe unter Beteiligung der stimmberechtigten Mitglieder. Dabei erfolgen keinerlei Subventionierungen an politisch ausgerichtete Gruppen/Fraktionen im Gegensatz zu anderen Interessensvertretungen“, so Präsident Kolbe abschließend.

Der Ziviltechniker für Vermessungswesen aus Schwertberg wurde zum Präsident der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs gewählt. Er vertritt nun die Anliegen der 82.000 Freiberufler in Österreich.

Die Bundeskonferenz der freien Berufe setzt sich mit vollster Überzeugung für die Schutzimpfung gegen COVID-19 ein.

Die Bundeskonferenz der freien Berufe setzt sich mit vollster Überzeugung für die Schutzimpfung gegen COVID-19 ein.

Die Freien Berufe stehen zusammen – für unseren demokratischen Rechtsstaat, für unsere Grund- und Freiheitsrechte.

Der Ziviltechniker für Vermessungswesen aus Schwertberg wurde zum Präsident der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs gewählt. Er vertritt nun die Anliegen der 82.000 Freiberufler in Österreich.

Der für 21. April 2020 geplante BUKO Frühjahrsempfang ist wegen der Corona Krise leider abgesagt.