Ein sehr interessanter Austausch war der Antrittsbesuch am 3. Dezember 2025 im Finanzministerium bei Bundesminister Dr. Markus Marterbauer.

Zur Sprache kamen neben einer kurzer Nachlese auf den aktuellen Ministerrat zum präsentierten ersten Entbürokratisierungspaket die Intentionen im Finanzbereich, das Budget zu sanieren und dabei trotzdem die Leistungen des Sozialstaates zu erfüllen.

Seitens der Freien Berufe wurden ua. folgende Themenbereiche angesprochen

  • direkte Zusammenarbeit ohne Umwege und mit freiberuflicher Expertise
  • Stärkung des Wirtschaftsstandortes durch Forschung und Innovationen
  • kein Zulassen von ausländischen Online-Apotheken, damit auch die steuerliche Wertschöfpung in Österreich bleibt
  • Einsparungspotentiale durch Patientenlenkung sowie Präventionskonto
  • Reduzierung des Bürokratieaufwandes bei Eigentumskäufen
  • Überarbeitung des neuen Insolvenzrechtes hinsichtlich fehlender Anfechtungsmöglichkeiten
  • Ankurbelung von Investitionen und Neustrukturierung des Finanzmarktes

v.l.n.r.: KAD Mag. Martin Humer (Notariatskammer), Präsident Dr. Armenak Utudjian (ÖRAK), Bundesminister Dr. Markus Marterbauer, BUKO-Präsident Dr. Daniel Alge (Patentanwaltskammer) und Referent Mag. Alexandros Stavrou (Apothekerkammer)

Am 3. Juni 2025 wurde in der Hauptversammlung der Patentanwaltskammer die Gründung eines Fachausschusses für Gleichstellung, Vielfalt, Inklusion und Zugänglichkeit beschlossen und wir dürfen nun von dieser wichtigen Initiative und den Fortschritten dazu informieren.

Der Fachausschuss der Österreichischen Patentwaltskammer hat sich konstituiert und ist zur internen Beratung aller Organe, Funktionäre und weiteren Ausschüsse der Patentanwaltskammer in Angelegenheiten der Inklusion, Vielfalt, geschlechterspezifischen Gleichstellung und Zugänglichkeit befugt.

  • Dazu zählen insbesondere auch die Einbringung bei Aktivitäten der Patentanwaltskammer hinsichtlich der Bewusstseinsbildung zu den genannten Themen sowie die Mitwirkung bei Veröffentlichungen.
  • Durch die Einsetzung dieses neuen Fachausschusses bringt die Patentanwaltskammer die Wichtigkeit dieser Themen gegenüber ihren Mitgliedern, aber auch gegenüber der Öffentlichkeit zum Ausdruck.

Zusätzlich wird dieser Fachausschuss der Patentanwält:innen die Intentionen und Tätigkeiten entsprechender Ausschüsse und Arbeitsgruppen der anderen Kammern der Freien Berufe verstärken und unterstützen.

Am 25. November 2025  setzten wir die Reihe der Antrittsbesuche fort und konnten uns im Bundeskanzleramt mit Kabinettchef Mag. Florian Dagn des Bundesministeriums für Europa, Integration & Familie nicht nur über EU-relevante Themen austauschen, sondern Anknüpfungspunkte in vielen Bereichen finden, wie man Österreich wieder in den Rankings nach vorne bringen könnte.

Die Bandbreite der angesprochenen Themen war sehr weitreichend, wobei folgende Punkte besonders stark in Fokus standen:

  • Digitale Omnibus-Pakete der EU-Kommission und digitale Souveränität insgesamt
  • Bedeutung der EU insgesamt im Weltgeschehen und wo Nachholbedarf besteht – auch im Bereich von KI, Forschung und Innovation
  • direkte Einbindung der Freien Berufe als Experten, da wir bereits jetzt eine Vielzahl an staatlichen Aufgaben als „zivile/vereidigte“ Dienstleister übernehmen und damit dem Staat keinerlei Kosten verursachen
  • Bürokratieabbau und Wunsch nach Abschaffung von Überregulierungen – vor allem bei den delegierten Rechtsakten und anderen überschießenden EU-Verordnungen

v.l.n.r.: Mag. Franz Ferrari (Apothekerkammer, EU-Abteilung), EWSA-Mitglied Baurat h.c. DI Rudolf Kolbe (EU, Bundeskammer der Ziviltechniker:innen), Kabinettchef Mag. Florian Dagn, BUKO-Präsiden Dr. Daniel Alge (Patentanwaltskammer) und KAD Mag. Martin Humer (Notariatskammer)

Im ersten Anschein mögen die Freien Berufe mit dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft sowie Umwelt nicht viel gemeinsam haben, aber auch hier konnten wichtige Anknüpfungspunkte und Gemeinsamkeiten gefunden werden.

Beim Treffen mit Kabinettchef Dr. Michael Steurer ging es vor allem um den Standort Österreich und wie wir gemeinsam mit unserer Expertise Österreich wieder nach vorne bringen können:

  • direkte Zusammenarbeit ohne Umwege, um Österreich wieder „auferstehen“ zu lassen!
  • Abbau von Bürokratie und vor allem Vermeidung von Gold Plating sowie dem Zulassen von mehr Eigenverantwortung
  • Stärkung des Wirtschaftsstandortes durch Forschung und Innovationen – durchgängig in allen Bereichen inklusive Smart Farming und Biotechnologie
  • weitreichende Bandbreite an EU-Themen sowie wirtschaftlichen Forderungen

v.l.n.r.: BUKO-Präsident Dr. Daniel Alge (Patentanwaltskammer), Kabinettchef Dr. Michael Steurer, KAD Mag. Martin Humer (Notariatskammer) und Mag. Alexandros Stavrou (Referent Apothekerkammer)

Am 20. November 2025  setzten wir die Reihe der Antrittsbesuche fort und konnten uns mit dem Generalsekretär Dr. Severin Gruber des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus über sehr konkrete Themen austauschen, wie man Österreich wieder in den Rankings nach vorne bringen könnte.

Als wichtige, berufsspezifische Institutionen haben wir große Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und dem Rechtsstaat und nehmen diese als unseren zentralen Auftrag wahr. Umso wichtiger ist daher der kontinuierliche Gedanken- und Informationsaustausch sowie die Zusammenarbeit im Interesse der freien Berufsstände. Mit diesem Networking wollen wir auf unsere Kompetenzen und Expertise aufmerksam machen und unsere Mitarbeit anbieten.

Die Bandbreite der angesprochenen Themen war sehr weitreichend, wobei folgende Punkte besonders stark in Fokus standen

  • Intensivierung von Forschung und Innovation
  • Fokus auf die Landkarte2030 – Freie Berufe stärker als Unternehmer wahrnehmen
  • Entbürokratisierung mit Digitalisierung – natürlich mit „human in command“
  • direkte Einbindung als Experten – kreatives Querdenken mit und für alle Generationen
  • verstärkte Cluster-Einbindung der Freien Berufe bei wirtschaftsspezifischen Vorhaben

v.l.n.r.: Baurat h.c. DI Rudolf Kolbe (EU und Kammer der Ziviltechniker:innen), BMWET-Generalsekretär Dr. Severin Gruber, BUKO-Präsident Dr. Daniel Alge (Patentanwaltskammer) und Mag. Martin Humer (Notariatskammer)

Ebenfalls am 19. November 2025 konnten wir uns mit dem Kabinett von Bundeskanzler Dr. Christian Stocker – selbst im Zivilberuf Rechtsanwalt – sehr konstruktiv über eine Vielzahl von freiberuflichen Themen und Anliegen austauschen.

Als wichtige, berufsspezifische Institutionen haben wir große Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und dem Rechtsstaat und nehmen diese als unseren zentralen Auftrag wahr. Umso wichtiger ist daher der kontinuierliche Gedanken- und Informationsaustausch sowie die Zusammenarbeit im Interesse der freien Berufsstände. Mit diesem Networking wollen wir auf unsere Kompetenzen und Expertise aufmerksam machen und unsere Mitarbeit anbieten.

Beim Treffen im Bundeskanzleramt hatten wir den Vorteil, dass nicht nur unsere freien Berufsstände bekannt sind, sondern auch laufender Kontakt (einzeln oder als Cluster) aufgrund unserer fachlichen Expertise besteht. Beim aktuellen Treffen konnten konkrete Punkte zur Bewältigung der schwierigen wirtschaftlichen und budgetären Situation angesprochen werden und lassen sich auf folgende Statements zusammenfassen:

  • direkte Zusammenarbeit ohne Umwege, um Österreich wieder „auferstehen“ zu lassen!
  • Entbürokratisierung und Zulassen von Übernahme von mehr Eigenverantwortung
  • Stärkung des Wirtschaftsstandortes durch Forschung und Innovationen
  • mit der Zielsetzung „gemeinsam sanieren, reformieren und wachsen“

v.l.n.r.: Mag. Felix Schmidt (Zahnärztekammer), Mag. Martin Humer (Notariatskammer) Baurat h.c. DI Rudolf Kolbe (EU, Bundeskammer der Ziviltechniker:innne), Mag. Alexander Dittenberger (ÖRAK), BUKO-Präsident Dr. Daniel Alge (Patentanwaltskammer), aus dem Kabinett Mag. Dr. Valentin Köllich, MA, und Elisabeth Spippich und seitens der Apothekerkammer Mag. Alexandros Stavrou

Am 19. November 2025 hatten wir die Möglichkeit uns neben aktuellen Themen vor allem zu den Schwerpunkten Bauen und Wohnen und künftigen Strategien auszutauschen.

Als wichtige, berufsspezifische Institutionen haben wir große Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und dem Rechtsstaat und nehmen diese als unseren zentralen Auftrag wahr. Umso wichtiger ist daher der kontinuierliche Gedanken- und Informationsaustausch sowie die Zusammenarbeit im Interesse der freien Berufsstände. Mit diesem Networking wollen wir auf unsere Kompetenzen und Expertise aufmerksam machen und unsere Mitarbeit anbieten.

Beim ersten Herbst-/Wintertermin konnten wir die Freien Berufsstände vorstellen und die gemeinsamen Berührungspunkte sowie Strategien für die Zukunft besprechen:

  • Zusammenarbeit und Angebot der Einbindung der freiberuflichen Expertise
  • Arbeitskräftemangel und Maßnahmen zur Schließung von Bildungslücken
  • Stärkung des Wirtschaftsstandortes  durch Forschung und Innovationen
  • verstärkte Cluster-Einbindung der Freien Berufe beim den Themen Bauen und soziales Wohnen sowie bei gesundheitlicher Prävention (Apotheker:innen und Ärzt:innen)
  • und vor allem mehr Fokus auf Sport – bereits bei den Schulkindern mit einer täglichen Turnstunde!

v.l.n.r.: Mag. Stefan Schneider (Apothekerkammer), aus dem Kabinett Frau Rebecca Kampl und Mag. Manuel Treitinger, BUKO-Präsident Dr. Daniel Alge (Patentanwaltskammer) sowie Baurat h.c. DI Rudolf Kolbe (EWSA und Bundeskammer der Ziviltechniker:innen)

50 Jahre Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK)

Die gesetzliche Verankerung einer Bundesvertretung der Anwaltschaft erfolgte mit einer RAO-Novelle, die am 1.12.1973 in Kraft trat – so wurde der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) eingerichtet. Die konstituierende Sitzung der Vollversammlung fand im Februar 1974 statt – die Geburtsstunde des ÖRAK.

Im Laufe der Zeit hat sich herausgestellt, wie wichtig die gemeinsame Vertretung der Interessen aller Rechtsanwaltskammern in Österreich und auch aller Kolleginnen und Kollegen ist. Daher war es vorausschauend sehr entscheidend, dass der ÖRAK als Dachorganisation gegründet wurde, um genau diese Themen, die österreichweit relevant sind, einheitlich abbilden zu können. Das alles aber bei Aufrechterhaltung der Autonomie der Rechtsanwaltskammern, die ja gerade im Bereich der Berufsüberwachung und der Disziplinargerichtsbarkeit sehr wichtig sind und weiterhin wichtig bleiben.

 

Vielzahl an IT-rechtlichen Neuerungen: (Über)Regulierung der Zukunft?

AIA, NIS2, DORA , CRA und viele Abkürzungen mehr, sind das Sinnbild dafür, mit welchen aktuellen IT-rechtlichen Regularien Unternehmer:innen und Jurist:innen sich derzeit konfrontiert sehen. In gleichem Maße häufen sich die Witze über die „Überregulierung“ der EU – die meisten rechtlichen Impulse kommen als Richtlinien oder Verordnungen aus Brüssel.

Zahlen und Gesetzgebung 2024/2025

In Österreich gab es per 31.12.2024 insgesamt 7.138 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und 2.201 Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter. Rund 26 Prozent der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und 53 Prozent der Rechtsanwaltsanwärterinnen und -anwärter sind Frauen. Der überwiegende Teil der österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist in kleineren Kanzleistrukturen tätig.

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) war im Berichtszeitraum mit zahlreichen Gesetzes- und Verordnungsentwürfen konfrontiert, zu welchen Stellungnahmen abgegeben wurden. In diesem Zusammenhang hat der ÖRAK wiederholt fehlende oder zu kurz bemessene Begutachtungsverfahren kritisiert und auf die damit verbundenen Mängel in den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen hingewiesen.

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Das Notariat im Dialog mit der Gesellschaft

Die Welt verändert sich rasant: Neue Technologien, eine zunehmende Digitalisierung und gesellschaftliche Umwälzungen stellen uns alle vor große Herausforderungen. Wissen veraltet schneller denn je und der Druck, stets die „beste“ Entscheidung zu treffen, wächst. Gleichzeitig sorgen Unsicherheiten wie Inflation, geopolitische Spannungen und wirtschaftliche Herausforderungen für ein wachsendes Bedürfnis nach Stabilität. Genau hier setzt das österreichische Notariat an: als zuverlässiger Partner für rechtssichere, streitvermeidende und zukunftsorientierte Lösungen.

Notar:innen agieren einer immer komplexer werdenden Gesellschaft als Brücke zwischen Recht und Bürger:innen.

Sie bieten nicht nur rechtliche Expertise, sondern auch Orientierung in unübersichtlichen Zeiten. Ob bei Unternehmensgründungen, Immobilienkäufen oder der Vorsorge für den Ernstfall – sie ermöglichen maßgeschneiderte Lösungen, die sich an den individuellen Bedürfnissen der Menschen orientieren. Ihr unparteiische und verschwiegenes Handeln macht sie zu einem vertrauenswürdigen Partner für private und wirtschaftliche Entscheidungen.

Bereit, mehr Verantwortung zu übernehmen

Eine zentrale Forderung der Notariatskammer an die Politik und eine neue Bundesregierung ist die vollständige Abwicklung von Verlassenschaften und einvernehmlichen Scheidungen. Gerade hier zeigt sich das Potenzial für spürbare Entlastungen der Justiz. Da 99 % der Verlassenschaften und über 80 % der Scheidungen einvernehmlich geregelt werden, könnten Notar:innen diese Prozesse effizient und digital abwickeln – ohne die Gerichte unnötig zu belasten. Gleichzeitig erhöhen sie durch ihre hoheitliche Funktion die Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Digitales Rechtswesen

Das Notariat spielt auch eine Schlüsselrolle in der Digitalisierung. Mit ihrer Expertise könnten Notar:innen als wohnortnahe Ausgabestellen für die digitale Identität ID Austria agieren, um die Bevölkerung stärker in die digitale Verwaltung einzubinden. Gleichzeitig sind sie wichtige Gatekeeper im Kampf gegen Geldwäsche und Betrug – eine Aufgabe, die durch den Zugang zur Ausweisdatenbank des BMI noch effizienter erfüllt werden könnte. Die österreichischen Notar:innen haben zudem das Ziel, ihren Klient:innen durch das Angebot an Online-Rechtsdienstleistungen effiziente Lösungen und ein niederschwelliges Angebot notarieller Dienstleistungen zu schaffen, das für alle immer und überall verfügbar ist.

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Der „Landscape Report” über „Generative AI” zeigt eindeutig, dass Europa weit abgeschlagen hinter China und USA liegt.

Die Künstliche Intelligenz (KI) ist ein wesentlicher Bestandteil der Industriellen Revolution 4.0 und angesichts der vielen neuen Innovationen schon längst das Fundament für 5.0.

KI-Technologien, wie Deep Learning oder neuronale Netze werden schon seit Jahrzehnten angewendet, jedoch haben die Entwicklungen in den letzten Jahren KI als entscheidende Zukunftstechnologie mitten in die ökonomische und persönliche Realität von uns allen gebracht. KI ist nicht nur „gekommen, um zu bleiben“, sondern wird unsere unmittelbare Zukunft als entscheidender Faktor maßgebend gestalten.

Weltweit ist daher die gesamte Technikbranche im Umbruch. Große Unternehmen, KMU, Start-ups und eine Vielzahl an Forschungseinrichtungen investieren mit erheblichen Ressourcen in die Entwicklung neuer KI-Technologien – und zwar neben den USA vor allem auch der asiatische Raum mit China und Korea. Die Dominanz dieser Länder konnte man schon im Vorfeld aufgrund der steigenden Anzahl von Patentanmeldungen im KI- bzw. Batterietechnologie-Bereich vorhersagen.

Europäische Pioniere, aber Schlagzeilen machen die anderen
Obgleich Europa vor allem bei der wissenschaftlichen Schaffung und Etablierung von KI eine führende Rolle gespielt hat und immer noch spielt, erfolgt die Ernte der Früchte dieser Arbeit anderswo. Laut dem „Patent Landscape Report“ über „Generative Artificial Intelligence der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) vom Juni 2024 sehen die effektiven Zahlen an KI-Patentanmeldungen so aus:

Während man in Europa unendlich lange überlegt, warum man eine Idee nicht in der industriellen Praxis verwirklichen kann oder verwirklichen sollte, und danach reglementiert und verbürokratisiert werden  in den USA oder in Asien diese Ideen schnell und effizient wirtschaftlich realisiert!

Internationale Vernetzung und das Einheitspatent mit dem Einheitlichen Patentgericht – mehr als ein erfolgreicher Start!

2024 wurden mehrere bedeutende internationale Konferenzen abgehalten, bei denen österreichische Patentanwälte aktiv teilgenommen haben zudem ist das Einheitspatent und das Einheitliches Patentgericht ein erfolgreicher Start gelungen, denn  nach dem Inkrafttreten des „Einheitspatent-Pakets“ am 1. Juni 2023 hat das System im Jahr 2024 seine Bewährungsprobe bestanden.

Die Bilanz ist überaus positiv: Bis Ende 2024 wurden über 585 Fälle anhängig gemacht, darunter 219 Verletzungsverfahren (bei etwa 60 Prozent davon mit Widerklagen auf Nichtigerklärung), 50 Nichtigkeitsverfahren und 57 Anträge auf einstweilige Maßnahmen und Beweis- sicherung. Die durchschnittliche Verfahrensdauer lag bei etwa 11 Monaten, was eine deutliche Verbes- serung gegenüber den bisherigen nationalen Verfahren darstellt. Hervorzuheben ist, dass bereits über 25 Prozent der neu erteilten europäischen Patente mit Einheitswirkung angemeldet wurden.

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