Klarere Definitionen, Einschränkungen der zu weit gefassten Eingriffs- und Kontrollrechte sowie kein Zugriff auf persönliche/betriebliche/gesundheitsbezogene Daten sind Gebot der Stunde!
Die Bundeskonferenz der Freien Berufe (BUKO) brachte ergänzend zu den fachspezifischen Begutachtungen seitens der Freiberufskammern (Apotheker:innen, Ärzt:innen (Human, Tier, Zahn), Notar:innen, Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen sowie Ziviltechniker:innen) eine eigene Stellungnahme zum Entwurf des Netz- und Informationssicherheitsgesetzes 2024 (kurz NISG) mit Fokus auf die grundsätzlichen Anforderungen der Freien Berufe an das Gesetz ein.
„Der vorliegende Entwurf führt in einigen Bereichen zu großer Rechtsunsicherheit, könnte zudem eine dem BMI unterstehende Stelle mit zu weitreichenden und rechtstaatlich nicht gedeckten Einsichts- und Kontrollrechten ausstatten und darüber hinaus zu einem enormen und nicht zweckgemäßen Bürokratieaufwand führen. Das muss unbedingt verhindert werden“, fordert der Präsident der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs (BUKO) sowie der Österreichischen Patentanwaltskammer, Dr. Daniel Alge, nachdrücklich.
„Der Gesetzesentwurf beinhaltet zwar eine Auflistung jener Bereiche, für die das NIS-G zwingend geltend wird, ist aber dermaßen unklar in der Definition, wer sich nun konkret verpflichtend bei der Cybersicherheitsbehörde registrieren muss“, argumentiert Alge die Forderung nach eindeutiger gesetzlicher Klarstellung. Auch bestehe definitiv Rechtsunsicherheit hinsichtlich Unabhängigkeit der Behörde sowie den weitreichenden Einsichts-, Eingriffs- und Kontrollrechten, mit denen die Cybersicherheitsbehörde ausgestattet werden soll. Alge fordert konkret dazu: „Die Cybersicherheitsbehörde muss weisungsfrei innerhalb rechtstaatlicher Gesetze und Rahmen aufgestellt werden. Künftige Prüfhandlungen haben ausschließlich im gemeinsamen Audit zwischen Behörde und zu prüfende Einrichtung bzw. Unternehmen zu erfolgen und jegliche Zugriffe auf Systeme und Daten, die im Besonderen nur (Strafverfolgungs-)Behörden mit genehmigten (richterlichen) Durchsuchungsbeschluss zustehen, dürfen nicht gestattet werden!“
Explizit werde darauf hingewiesen, dass die Freien Berufe frei und unabhängig ohne Beeinflussung oder Eingriffen Dritter geistige, planerische sowie maßgeschneiderte persönliche Dienstleistungen mit einem der höchsten Grade an Vertrauens-, Verschwiegenheits-, Treue- und Sorgfaltsplichten erbringen und schon von Berufs wegen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln die Interessen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (unternehmerische Aufzeichnungen) sowie persönliche bzw. gesundheitsrelevante Daten wahren und schützen. Daher werde mit Vehemenz darauf bestanden, dass der Zugriff auf diese Daten nicht stattfinden dürfe. Zudem fordern die Freie Berufe eine Hintanhaltung der Gold-Plating-Standards, um dem Wirtschaftsstandort Österreich keine weiteren unnötigen bürokratischen Bürden aufzuerlegen.