50 Jahre Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK)
Die gesetzliche Verankerung einer Bundesvertretung der Anwaltschaft erfolgte mit einer RAO-Novelle, die am 1.12.1973 in Kraft trat – so wurde der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) eingerichtet. Die konstituierende Sitzung der Vollversammlung fand im Februar 1974 statt – die Geburtsstunde des ÖRAK.
Im Laufe der Zeit hat sich herausgestellt, wie wichtig die gemeinsame Vertretung der Interessen aller Rechtsanwaltskammern in Österreich und auch aller Kolleginnen und Kollegen ist. Daher war es vorausschauend sehr entscheidend, dass der ÖRAK als Dachorganisation gegründet wurde, um genau diese Themen, die österreichweit relevant sind, einheitlich abbilden zu können. Das alles aber bei Aufrechterhaltung der Autonomie der Rechtsanwaltskammern, die ja gerade im Bereich der Berufsüberwachung und der Disziplinargerichtsbarkeit sehr wichtig sind und weiterhin wichtig bleiben.
Vielzahl an IT-rechtlichen Neuerungen: (Über)Regulierung der Zukunft?
AIA, NIS2, DORA , CRA und viele Abkürzungen mehr, sind das Sinnbild dafür, mit welchen aktuellen IT-rechtlichen Regularien Unternehmer:innen und Jurist:innen sich derzeit konfrontiert sehen. In gleichem Maße häufen sich die Witze über die „Überregulierung“ der EU – die meisten rechtlichen Impulse kommen als Richtlinien oder Verordnungen aus Brüssel.

Zahlen und Gesetzgebung 2024/2025
In Österreich gab es per 31.12.2024 insgesamt 7.138 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und 2.201 Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter. Rund 26 Prozent der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und 53 Prozent der Rechtsanwaltsanwärterinnen und -anwärter sind Frauen. Der überwiegende Teil der österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist in kleineren Kanzleistrukturen tätig.
Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) war im Berichtszeitraum mit zahlreichen Gesetzes- und Verordnungsentwürfen konfrontiert, zu welchen Stellungnahmen abgegeben wurden. In diesem Zusammenhang hat der ÖRAK wiederholt fehlende oder zu kurz bemessene Begutachtungsverfahren kritisiert und auf die damit verbundenen Mängel in den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen hingewiesen.
Schmöckern Sie daher direkt über diesen Link in den Fokusthemen der Rechtsanwält:innen
Link und Download zur gesamten Ausgabe des Jahresberichtes 2024


