Regierung schließt nettozahlende Freiberufler von jenen Fördertöpfen aus, die sie wesentlich mitfinanzieren! Rechtsweg nicht ausgeschossen!
Für den Präsidenten der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs (BUKO), Mag. Dr. Daniel Alge, kommt der Start des Genehmigungsprozesses der unveränderten und definitiv alle Freien Berufsstände ausschließenden Richtlinien für den Energiekostenzuschuss II nicht überraschend, ist aber dennoch eine große Enttäuschung hinsichtlich der Beratungsresistenz sowie eindeutigen Diskriminierung von effektiven Nettozahlern durch die Bundesregierung.
„Die systemrelevanten Leistungen der Freien Berufe (Apotheker:innen, Ärzt:innen – Human, Tier, Zahn – , Notar:innen, Patentanwält:innen, Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen sowie Ziviltechniker:innen) werden von der Zivilbevölkerung im Gegensatz zu den politischen Entscheidungsträgern geschätzt. Wir hätten uns daher zumindest einen kleinen Ausgleich für die hohen Energiekosten verdient. Immerhin finanzieren gerade wir als Nettozahler zu einem nicht unerheblichen Anteil jene Fördertöpfe mit, von denen wir kategorisch und trotz Zweckbestimmung ausgeschlossen werden. Für die derzeitige Bundesregierung hat einseitige Überförderung nach dem Gießkannenprinzip mehr Bedeutung als Gleichbehandlung und Fördergerechtigkeit“, so Alge weiter in seiner Kritik.
„Die Diskriminierung von rund 87.000 Freiberuflern unserer Berufsgruppen hat im Gegensatz zur Bundesregierung in unserem Werteverständnis keinen Platz. Wir wollen eine respektvolle Anerkennung unserer freiberuflichen Leistungen und fordern Gleichbehandlung im Sinne einer gelebten europäischen Wertegemeinschaft. Die Ergreifung rechtlicher Schritte gegen diese in keiner Weise begründete Diskriminierung Freier Berufe ist keineswegs vom Tisch, sind aber offen für rasche und zielführende Angebote hinsichtlich eines eigenen Freiberufler-Förderpaketes“, so Präsident Alge abschließend.