Negative Auswirkungen auf die Stabilität der Unternehmen und den Anreiz, unternehmerisch tätig zu sein, sind weitere Folgen!
Die Bundeskonferenz der Freien Berufe (BUKO) spricht sich entschieden gegen die Abschaffung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages für Wertpapierinvestitionen zu Lasten der Freien Berufe aus und hat dies auch in der heute eingebrachten Stellungnahme zum Budgetbegleitgesetz 2027-2028 mit dem Ersuchen um Rücknahme zum Ausdruck gebracht.
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chlechterstellung von Freiberuflern gegenüber unselbständig Beschäftigten
„Die Abschaffung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages führt nicht nur zu einer unmittelbaren steuerlichen Mehrbelastung, sondern verursacht nachgelagert zusätzlich eine Erhöhung der Beitragsgrundlage für die Sozialversicherung der Selbständigen unterhalb der Höchstbemessungsgrundlage. Ein Argument für die ursprüngliche Einführung des Gewinnfreibetrages war aber die Schaffung eines Pendants für Selbständige zur steuerlichen Begünstigung der Sonderzahlungen der unselbständig Erwerbstätigen. Insbesondere die Freien Berufe werden damit nun einseitig steuerlich schlechter gestellt“, skizziert die Präsidentin der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs (BUKO) sowie der Österreichischen Apothekerkammer, Mag. pharm. Dr. Ulrike Mursch-Edlmayr, die im Budgetbegleitgesetz 2027-2028 angeführte Maßnahme zur Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 zum § 10 Abs. 5 Z 2 und 3.
Warnung vor negativen Auswirkungen auf die Stabilität der Unternehmen und den Anreiz, unternehmerisch tätig zu sein
BUKO-Präsidentin Mursch-Edlmayr weiter dazu: „Der Ankauf von Wertpapieren unter Ausschöpfung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages stärkt derzeit die Eigenkapitalbildung und damit die finanzielle Stabilität von Unternehmen sowie die langfristige Vorsorge Selbständiger. Eine Abschaffung dieses Gewinnfreibetrages reduziert den Anreiz, unternehmerisch tätig zu sein. Allenfalls wäre es eine Option, nicht vom investitionsbedingten Freibetrag umfasste Anschaffungen – zB für den Ausbau der Digitalisierung (Software-Kosten, Lizenzgebühren, etc.) – in den Anwendungsbereich der begünstigten Wirtschaftsgüter gem. § 10 Abs 3 EstG aufzunehmen.“
Die BUKO vereint rund 91.500 Freiberuflerinnen und Freiberuflern und bekräftigt ihre Bereitschaft als Partnerin für nachhaltige Reformen und wirtschaftsfördernde Maßnahmen: „Wir als Freie Berufe sind die Systempartner mit der direktesten Nähe zu allen Wirtschaftstreibenden und insgesamt zur Bevölkerung. Wir verstehen uns als Vermittlerin und Brückenbauerin zwischen Gesetzgebung und Praxis, sind offen für Ideen und Reformen, aber wir warnen auch davor, wenn sich etwas zu einseitig oder zu kurz gedacht auf die Stabilität und Leistungsbereitschaft der Unternehmen und im Besonderen der Freien Berufe auswirkt“, so BUKO-Präsidentin Mursch-Edlmayr abschließend.
Folgende Stellungnahmen als DOWNLOADS dazu:






Als Freie Berufe stehen wir für Vertrauen und Kompetenz und übernehmen die (ethische) Verantwortung für uns selbst und müssen das auch für die digitalen Erzeugnisse unserer Mitarbeiter:innen, Auszubildenden und (Junior-)Partner:innen tun. Wir denken, agieren und arbeiten digital – verlässlich, verantwortungsbewusst und haftbar.
Präsident Dr. Daniel Alge:







Als direkt im Bauwesen und Planung arbeitend hat Baurat Kolbe große Erfahrungswerte und kennt diesen Sektor von innen und kann somit aus eigenen Erfahrungen sagen, wie die wirtschaftliche Lage konkret aussieht: Die Arbeitskräfteknappheit und der Kostendruck sind real und auch die Kluft zwischen dem, was wir bauen, und dem, was sich die Menschen tatsächlich leisten können, wird zudem jedes Jahr größer. Nennen wir es, wie es ist: ein Marktversagen.







