Regierung schließt nettozahlende Freiberufler von jenen Fördertöpfen aus, die sie wesentlich mitfinanzieren! Rechtsweg nicht ausgeschossen!

Für den Präsidenten der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs (BUKO), Mag. Dr. Daniel Alge, kommt der Start des Genehmigungsprozesses der unveränderten und definitiv alle Freien Berufsstände ausschließenden Richtlinien für den Energiekostenzuschuss II nicht überraschend, ist aber dennoch eine große Enttäuschung hinsichtlich der Beratungsresistenz sowie eindeutigen Diskriminierung von effektiven Nettozahlern durch die Bundesregierung.

„Die systemrelevanten Leistungen der Freien Berufe (Apotheker:innen, Ärzt:innen – Human, Tier, Zahn – , Notar:innen, Patentanwält:innen, Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen sowie Ziviltechniker:innen) werden von der Zivilbevölkerung im Gegensatz zu den politischen Entscheidungsträgern geschätzt. Wir hätten uns daher zumindest einen kleinen Ausgleich für die hohen Energiekosten verdient. Immerhin finanzieren gerade wir als Nettozahler zu einem nicht unerheblichen Anteil jene Fördertöpfe mit, von denen wir kategorisch und trotz Zweckbestimmung ausgeschlossen werden. Für die derzeitige Bundesregierung hat einseitige Überförderung nach dem Gießkannenprinzip mehr Bedeutung als Gleichbehandlung und Fördergerechtigkeit“, so Alge weiter in seiner Kritik.

„Die Diskriminierung von rund 87.000 Freiberuflern unserer Berufsgruppen hat im Gegensatz zur Bundesregierung in unserem Werteverständnis keinen Platz. Wir wollen eine respektvolle Anerkennung unserer freiberuflichen Leistungen und fordern Gleichbehandlung im Sinne einer gelebten europäischen Wertegemeinschaft. Die Ergreifung rechtlicher Schritte gegen diese in keiner Weise begründete Diskriminierung Freier Berufe ist keineswegs vom Tisch, sind aber offen für rasche und zielführende Angebote hinsichtlich eines eigenen Freiberufler-Förderpaketes“, so Präsident Alge abschließend.

Überförderung nach dem Gießkannenprinzip hat für die Regierung mehr Bedeutung als Systemrelevanz und Fördergerechtigkeit!

„Der kategorische Ausschluss und die damit verursachte Diskriminierung der Freien Berufe vom Energiekostenzuschuss I, nun auch definitiv für den EKZ II sowie vielen anderen Förderungen ist ungerechtfertigt und widerspricht insgesamt dem Gleichheitsgrundsatz sowie in weiterer Folge dem EU-Beihilfenrecht“, erneuert der Präsident der Bundeskonferenz der Freien Berufe (BUKO), Dr. Daniel Alge, die Kritik an der Nichtförderwürdigkeit der Freien Berufe sowie dem Festhalten der Regierung am Prinzip der Gießkannen-Förderpolitik.

Freie Berufe – das sind konkret die Apotheker:innen, Ärzt:innen (Human, Tier, Zahn), Notar:innen, Patentanwält:innen, Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen sowie Ziviltechniker:innen – sind trotz nachgewiesener Systemrelevanz für die Zivilgesellschaft neuerlich ohne Angabe von Gründen dezidiert und grundsätzlich von jeglicher Bezuschussung ausgenommen. Freiberuflich Tätige haben wie alle anderen Unternehmenden mit denselben hohen Energiepreisen zu kämpfen und sind demselben (hochpreisigen) Steuern- und Abgaben-System der Republik unterworfen. Es sei daher für Präsident Alge unverständlich, dass die Freien Berufe mit ihrem nicht unerheblichen Steueraufkommen diese Fördertöpfe der Regierung zwar in erheblichem Maße mitfinanzieren müssen, aber dann kategorisch seitens dieser Regierung von einem zweckbestimmten Erhalt dieser Förderung ausgeschlossen werden!

Weshalb eine „Verkammerung“ per Definition für die Regierung das Recht auf Energiekostenzuschuss ausschließt, ist für Präsident Alge völlig ohne Grundlage und Rechtfertigung, zumal die großzügig als förderwürdig angesehenen WKÖ-Unternehmen ebenfalls „verkammert“, jedoch trotz Kammer-Zugehörigkeit anspruchsberechtigt sind! „Nach dem Gleichheitsgrundsatz müssen den Freien Berufen auch uneingeschränkt die gleichen Förderansprüche und -zugänge wie allen anderen in der WKÖ „verkammerten“ Unternehmer eingeräumt werden“, so Alge weiter.

„Wir Freien Berufe tragen wesentlich zur Aufrechterhaltung der Wirtschaft, der Schaffung und Erhaltung der regionalen Wertschöpfung und Arbeitsplätze bei. Wir erwarten von der Regierung – neben einer respektvollen Anerkennung dieser Beiträge der Freien Berufe für die Bürger unseres Landes und unser Land selbst – die Gleichbehandlung im Sinne der gelebten europäischen Wertegemeinschaft. Das ist für uns konkret eine rückwirkende Evaluierung und Neudefinition der Beihilfenpraxis weg vom Gießkannenprinzip und der einseitigen/anlassbezogenen Überförderung hin zu einer echten, gleichbehandelten Förderpolitik für alle Berufsstände und -gruppen im Sinne einer nachhaltigen und zukunftsfitten Gesamtwirtschaft“, so die abschließenden Forderungen von BUKO-Präsident Alge, der auch die Ergreifung rechtlicher Schritte nicht ausschließt, mit welchen gleichzeitig auch eine Überprüfung im Sinne des EU-Beihilfenrechtes ermöglicht würde.