
EU-Beauftragter Baurat h.c. DI Rudolf Kolbe präsentierte als Berichterstatter im EWSA-Plenary am 17. Juni 2026 diese nicht nur für die Freien Berufe wichtige und zukunftsweisende Stellungnahme und erhielt sensationelle Zustimmung von 97 Prozent.
Aufbauend auf die bereits 2022 eingebrachte Stellungnahme zum Neuen Europäischen Bauhaus (NEB, INT/757) befasst sich die Folgestellungnahme mit der konkreten Umsetzung und den Visionen aus den Bereichen Nachhaltigkeit, Ästhetik und Inklusion.
Die nun beschlossene neue Initiative wird wesentlich zur Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen Europas beitragen. Es ist ein horizontaler Ansatz erforderlich, bei dem die Werte und Grundsätze des Neuen Europäischen Bauhauses in allen Politikbereichen und Rechtsrahmen der EU verankert werden. So soll es nach einer eingehenden Bewertung der Ergebnisse und Multiplikatoreffekte des Neuen Europäischen Bauhauses – auch bezüglich der Finanzierung – gelingen, anstatt isolierter Einzelprojekte einen systemischen, skalierbaren und ortsbezogenen Wandel einzuleiten. Die Reproduzierbarkeit von Projekten, die Integration in die öffentliche Politik und die langfristige Akzeptanz vor Ort sollten stärkere Aufmerksamkeit erhalten.
Umsetzung und Visionen:
Bereits aufgrund der Empfehlung des Rates, die Werte und Grundsätze des Neuen Europäischen Bauhauses in den Mitgliedstaaten tatsächlich zu übernehmen und vor Ort in der Praxis wirksam umzusetzen, zeigt die Bedeutung für die Zukunft. Da das Wohnungswesen zum großen Teil in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, ist eine enge Zusammenarbeit daher äußerst wichtig. Eine Empfehlung der EU, die eine unverbindliche Koordinierung, Orientierung, den gegenseitigen Austausch, politische Kohärenz, Peer-Learning sowie Unterstützung und Finanzierung durch die EU ermöglicht, ist daher weitaus wirksamer als isolierte nationale Maßnahmen.
Berichterstatter Rudolf Kolbe in seiner Rede dazu: „Das New European Bauhaus hat einen echten Mehrwert, weil es politische Ziele in konkrete, menschenzentrierte Lösungen übersetzt – und dabei grüne Innovation und Wettbewerbsfähigkeit stärken kann. Aber entscheidend ist nicht das Narrativ, sondern die konsequente Umsetzung und was ändert sich tatsächlich in Planung, Vergabe, Sanierung, Bau und Beteiligung?
Als ersten Schritt braucht es ein Umdenken von Einzelprojekten hin zu systemischer Wirkung. NEB-Werte und -Prinzipien müssen horizontal in neuen und überarbeiteten EU-Politiken und Rechtsakten mitlaufen und messbar werden. Vorgeschlagen werden KPIs (Leistungskennzahlen) für die querschnittliche Implementierung sowie die verpflichtende Berücksichtigung von NEB-Prinzipien bei Proportionalitätsprüfungen.
Zweitens braucht es eine Ratsempfehlung zum NEB mit Nutzung als praktischer Rahmen für Orientierung, Lernen und Unterstützung.
Drittens darf es nicht allein bei der Absicht bleiben, sondern das NEB muss rechtlich verankert werden. Ein Schlüsselhebel dafür ist die Revision der Vergaberichtlinien: Öffentliche Auftraggeber sollen Lebenszyklus- und Qualitätskriterien vorrangig anwenden – gerade bei Leistungen, die unsere gebaute Umwelt formen. Klare, messbare Performance-Ziele sollen zudem „gleichwertige Alternativen“ ermöglichen – damit Vergaben Innovation und Kreislaufwirtschaft fördert und nicht nur auf den niedrigsten Preis abzielt.
Viertens muss klar sein, dass NEB und leistbares Wohnen untrennbar sind und d.h. dass der nächste Umsetzungsschritt stärker auf Investitionen in nachhaltigen, leistbaren und qualitätsvollen Wohnraum und auf die Anwendung der NEB-Prinzipien im Wohnsektor abzielen muss. Als Umsetzungsinstrumente sind die EU-Richtlinien EPBD (Energy Performance of Buildings Directive, EU-Gebäuderichtlinie) und Renovation Wave zentral. Dabei ist darauf zu achten, dass übermäßige Standardisierung nicht die Innovation bremst und Kosten nach oben treibt. Insgesamt braucht es mehr Akzeptanz und Rechtssicherheit für gleichwertige Lösungen, plus Vereinfachung, damit auch KMU Zugang haben. Wohnbaugenossenschaften sollten als zentrale Stakeholder eingebunden werden.
Fünftens: Umsetzung braucht Kompetenzen, Daten und Zugang zu Finanzierung. Die Empfehlungen in der Stellungnahme plädieren für professionelle Exzellenz und leicht zugängliches Upskilling, besonders für KMU. Konkret werden bessere Wirkungsanalysen und mehr Evidenz zu Wohlbefinden, Sicherheit, Inklusion und Teilhabe – inklusive Synergien mit Level(s) und dem Davos Baukultur Quality System – gefordert. Gleichzeitig muss Förderung auch „erreichbar“ werden und zwar mit vereinfachten Kleinförderungen, weniger Hürden und echter lokaler Unterstützung – auch über National Contact Points. Und zusätzlich muss Beteiligung alle erreichen – digitale Tools dürfen keine neuen Ausschlüsse erzeugen.
In der Stellungnahme TEN/873 werden daher konkret folgende Forderungen und Maßnahmen zur umfassenden Umsetzung angeführt und dem EU-Rat vorgelegt:
Der EWSA
- fordert die Europäische Kommission auf, Leistungsindikatoren für die horizontale sektorübergreifende Umsetzung der Werte und Grundsätze des Neuen Europäischen Bauhauses in neuen und überarbeiteten politischen Maßnahmen und Rechtsakten der EU zu entwickeln, und betont, dass das Neue Europäische Bauhaus und die Politik für erschwinglichen Wohnraum untrennbar miteinander verbunden sind. Beim nächsten Schritt der Umsetzung des Neuen Europäischen Bauhauses muss der Schwerpunkt daher auf Investitionen in nachhaltigen, bezahlbaren und hochwertigen Wohnraum liegen;
- begrüßt die bevorstehende Annahme der Empfehlung zum Neuen Europäischen Bauhaus und ruft die EU-Mitgliedstaaten auf, als Brücke zwischen der EU-Ebene und der regionalen/lokalen Ebene zu fungieren, da in diesem Zusammenhang die Koordinierung von Maßnahmen auf EU-Ebene einen klaren Mehrwert bieten kann, wobei die Subsidiarität zu achten ist;
- fordert die Kommission auf, bei der anstehenden Überarbeitung der Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge festzulegen, dass die Behörden bei Dienstleistungen, die sich auf die gebaute Umwelt auswirken, Lebenszyklus- und Qualitätskriterien Vorrang einräumen, und die berufliche Fachkompetenz als entscheidende Grundlage für die Umsetzung der Grundsätze des Neuen Europäischen Bauhauses zu verbessern und nicht zu verringern; gleichzeitig sind zugängliche Weiterbildungsmöglichkeiten, insbesondere für Arbeitnehmer, Fachkräfte und KMU, sicherzustellen.
Folgende ausführliche DOWNLOADS dazu:
- Volltext der Stellungnahme -TEN/873 inkl. Kernaussagen
- mediale Berichterstattung im EWSA (folgt laufend!)


