Negative Auswirkungen auf die Stabilität der Unternehmen und den Anreiz, unternehmerisch tätig zu sein, sind weitere Folgen!

Die Bundeskonferenz der Freien Berufe (BUKO) spricht sich entschieden gegen die Abschaffung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages für Wertpapierinvestitionen zu Lasten der Freien Berufe aus und hat dies auch in der heute eingebrachten Stellungnahme zum Budgetbegleitgesetz 2027-2028 mit dem Ersuchen um Rücknahme zum Ausdruck gebracht.

Schlechterstellung von Freiberuflern gegenüber unselbständig Beschäftigten

„Die Abschaffung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages führt nicht nur zu einer unmittelbaren steuerlichen Mehrbelastung, sondern verursacht nachgelagert zusätzlich eine Erhöhung der Beitragsgrundlage für die Sozialversicherung der Selbständigen unterhalb der Höchstbemessungsgrundlage. Ein Argument für die ursprüngliche Einführung des Gewinnfreibetrages war aber die Schaffung eines Pendants für Selbständige zur steuerlichen Begünstigung der Sonderzahlungen der unselbständig Erwerbstätigen. Insbesondere die Freien Berufe werden damit nun einseitig steuerlich schlechter gestellt“, skizziert die Präsidentin der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs (BUKO) sowie der Österreichischen Apothekerkammer, Mag. pharm. Dr. Ulrike Mursch-Edlmayr, die im Budgetbegleitgesetz 2027-2028 angeführte Maßnahme zur Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 zum § 10 Abs. 5 Z 2 und 3.

Warnung vor negativen Auswirkungen auf die Stabilität der Unternehmen und den Anreiz, unternehmerisch tätig zu sein

BUKO-Präsidentin Mursch-Edlmayr weiter dazu: „Der Ankauf von Wertpapieren unter Ausschöpfung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages stärkt derzeit die Eigenkapitalbildung und damit die finanzielle Stabilität von Unternehmen sowie die langfristige Vorsorge Selbständiger. Eine Abschaffung dieses Gewinnfreibetrages reduziert den Anreiz, unternehmerisch tätig zu sein. Allenfalls wäre es eine Option, nicht vom investitionsbedingten Freibetrag umfasste Anschaffungen – zB für den Ausbau der Digitalisierung (Software-Kosten, Lizenzgebühren, etc.) – in den Anwendungsbereich der begünstigten Wirtschaftsgüter gem. § 10 Abs 3 EstG aufzunehmen.“

Die BUKO vereint rund 91.500 Freiberuflerinnen und Freiberuflern und bekräftigt ihre Bereitschaft als Partnerin für nachhaltige Reformen und wirtschaftsfördernde Maßnahmen: „Wir als Freie Berufe sind die Systempartner mit der direktesten Nähe zu allen Wirtschaftstreibenden und insgesamt zur Bevölkerung. Wir verstehen uns als Vermittlerin und Brückenbauerin zwischen Gesetzgebung und Praxis, sind offen für Ideen und Reformen, aber wir warnen auch davor, wenn sich etwas zu einseitig oder zu kurz gedacht auf die Stabilität und Leistungsbereitschaft der Unternehmen und im Besonderen der Freien Berufe auswirkt“, so BUKO-Präsidentin Mursch-Edlmayr abschließend.

Folgende Stellungnahmen als DOWNLOADS dazu:

EU-Beauftragter Baurat h.c. DI Rudolf Kolbe präsentierte als Berichterstatter im EWSA-Plenary am 17. Juni 2026 diese nicht nur für die Freien Berufe wichtige und zukunftsweisende  Stellungnahme und erhielt sensationelle Zustimmung von 97 Prozent.

Aufbauend auf die bereits 2022 eingebrachte Stellungnahme zum Neuen Europäischen Bauhaus (NEB, INT/757) befasst sich die Folgestellungnahme mit der konkreten Umsetzung und den Visionen aus den Bereichen Nachhaltigkeit, Ästhetik und Inklusion.

Die nun beschlossene neue Initiative wird wesentlich zur Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen Europas beitragen. Es ist ein horizontaler Ansatz erforderlich, bei dem die Werte und Grundsätze des Neuen Europäischen Bauhauses in allen Politikbereichen und Rechtsrahmen der EU verankert werden. So soll es nach einer eingehenden Bewertung der Ergebnisse und Multiplikatoreffekte des Neuen Europäischen Bauhauses – auch bezüglich der Finanzierung – gelingen, anstatt isolierter Einzelprojekte einen systemischen, skalierbaren und ortsbezogenen Wandel einzuleiten. Die Reproduzierbarkeit von Projekten, die Integration in die öffentliche Politik und die langfristige Akzeptanz vor Ort sollten stärkere Aufmerksamkeit erhalten.

Umsetzung und Visionen:

Bereits aufgrund der Empfehlung des Rates, die Werte und Grundsätze des Neuen Europäischen Bauhauses in den Mitgliedstaaten tatsächlich zu übernehmen und vor Ort in der Praxis wirksam umzusetzen, zeigt die Bedeutung für die Zukunft. Da das Wohnungswesen zum großen Teil in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, ist eine enge Zusammenarbeit daher äußerst wichtig. Eine Empfehlung der EU, die eine unverbindliche Koordinierung, Orientierung, den gegenseitigen Austausch, politische Kohärenz, Peer-Learning sowie Unterstützung und Finanzierung durch die EU ermöglicht, ist daher weitaus wirksamer als isolierte nationale Maßnahmen.

Berichterstatter Rudolf Kolbe in seiner Rede dazu: „Das New European Bauhaus hat einen echten Mehrwert, weil es politische Ziele in konkrete, menschenzentrierte Lösungen übersetzt – und dabei grüne Innovation und Wettbewerbsfähigkeit stärken kann. Aber entscheidend ist nicht das Narrativ, sondern die konsequente Umsetzung und was ändert sich tatsächlich in Planung, Vergabe, Sanierung, Bau und Beteiligung?

Als ersten Schritt braucht es ein Umdenken von Einzelprojekten hin zu systemischer Wirkung. NEB-Werte und -Prinzipien müssen horizontal in neuen und überarbeiteten EU-Politiken und Rechtsakten mitlaufen und messbar werden. Vorgeschlagen werden KPIs (Leistungskennzahlen) für die querschnittliche Implementierung sowie die verpflichtende Berücksichtigung von NEB-Prinzipien bei Proportionalitätsprüfungen.

Zweitens braucht es eine Ratsempfehlung zum NEB mit Nutzung als praktischer Rahmen für Orientierung, Lernen und Unterstützung.

Drittens darf es nicht allein bei der Absicht bleiben, sondern das NEB muss rechtlich verankert werden.  Ein Schlüsselhebel dafür ist die Revision der Vergaberichtlinien: Öffentliche Auftraggeber sollen Lebenszyklus- und Qualitätskriterien vorrangig anwenden – gerade bei Leistungen, die unsere gebaute Umwelt formen. Klare, messbare Performance-Ziele sollen zudem „gleichwertige Alternativen“ ermöglichen – damit Vergaben Innovation und Kreislaufwirtschaft fördert und nicht nur auf den niedrigsten Preis abzielt.

Viertens muss klar sein, dass NEB und leistbares Wohnen untrennbar sind und d.h. dass der nächste Umsetzungsschritt  stärker auf Investitionen in nachhaltigen, leistbaren und qualitätsvollen Wohnraum und auf die Anwendung der NEB-Prinzipien im Wohnsektor abzielen muss. Als Umsetzungsinstrumente sind die EU-Richtlinien EPBD (Energy Performance of Buildings Directive, EU-Gebäuderichtlinie) und Renovation Wave zentral. Dabei ist darauf zu achten, dass übermäßige Standardisierung nicht die Innovation bremst und Kosten nach oben treibt. Insgesamt braucht es mehr Akzeptanz und Rechtssicherheit für gleichwertige Lösungen, plus Vereinfachung, damit auch KMU Zugang haben. Wohnbaugenossenschaften sollten als zentrale Stakeholder eingebunden werden.

Fünftens: Umsetzung braucht Kompetenzen, Daten und Zugang zu Finanzierung. Die Empfehlungen in der Stellungnahme plädieren für professionelle Exzellenz und leicht zugängliches Upskilling, besonders für KMU. Konkret werden bessere Wirkungsanalysen und mehr Evidenz zu Wohlbefinden, Sicherheit, Inklusion und Teilhabe – inklusive Synergien mit Level(s) und dem Davos Baukultur Quality System – gefordert. Gleichzeitig muss Förderung auch „erreichbar“ werden und zwar mit vereinfachten Kleinförderungen, weniger Hürden und echter lokaler Unterstützung – auch über National Contact Points. Und zusätzlich muss Beteiligung alle erreichen – digitale Tools dürfen keine neuen Ausschlüsse erzeugen.

In der Stellungnahme TEN/873 werden daher konkret folgende Forderungen und Maßnahmen zur umfassenden Umsetzung angeführt und dem EU-Rat vorgelegt:

Der EWSA

  • fordert die Europäische Kommission auf, Leistungsindikatoren für die horizontale sektorübergreifende Umsetzung der Werte und Grundsätze des Neuen Europäischen Bauhauses in neuen und überarbeiteten politischen Maßnahmen und Rechtsakten der EU zu entwickeln, und betont, dass das Neue Europäische Bauhaus und die Politik für erschwinglichen Wohnraum untrennbar miteinander verbunden sind. Beim nächsten Schritt der Umsetzung des Neuen Europäischen Bauhauses muss der Schwerpunkt daher auf Investitionen in nachhaltigen, bezahlbaren und hochwertigen Wohnraum liegen;
  • begrüßt die bevorstehende Annahme der Empfehlung zum Neuen Europäischen Bauhaus und ruft die EU-Mitgliedstaaten auf, als Brücke zwischen der EU-Ebene und der regionalen/lokalen Ebene zu fungieren, da in diesem Zusammenhang die Koordinierung von Maßnahmen auf EU-Ebene einen klaren Mehrwert bieten kann, wobei die Subsidiarität zu achten ist;
  • fordert die Kommission auf, bei der anstehenden Überarbeitung der Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge festzulegen, dass die Behörden bei Dienstleistungen, die sich auf die gebaute Umwelt auswirken, Lebenszyklus- und Qualitätskriterien Vorrang einräumen, und die berufliche Fachkompetenz als entscheidende Grundlage für die Umsetzung der Grundsätze des Neuen Europäischen Bauhauses zu verbessern und nicht zu verringern; gleichzeitig sind zugängliche Weiterbildungsmöglichkeiten, insbesondere für Arbeitnehmer, Fachkräfte und KMU, sicherzustellen.

Folgende ausführliche DOWNLOADS dazu:

Als Freie Berufe sind wir bei der Erbringung unserer Dienstleistungen verpflichtet – trotz der großen Informationsasymmetrie – nicht zu unserem Vorteil und schon gar nicht in böser Absicht und/oder zum Nachteil unserer Klientinnen, Klienten, Patientinnen und Patienten zu agieren. Das gilt selbstverständlich auch, wenn wir dabei KI nutzen.

Als Freie Berufe stehen wir für Vertrauen und Kompetenz und übernehmen die (ethische) Verantwortung für uns selbst und müssen das auch für die digitalen Erzeugnisse unserer Mitarbeiter:innen, Auszubildenden und (Junior-)Partner:innen tun. Wir denken, agieren und arbeiten digital – verlässlich, verantwortungsbewusst und haftbar.

KI ist gekommen, um zu bleiben und ist die nächste Revolution, welche die Welt, die Gesellschaft, vor allem unsere Berufsstände selbst sowie die gesamte Arbeitswelt grundlegend verändert. Die Anwendungsgebiete von KI sind vielfältig – Übernahme von wiederkehrenden Verwaltungsroutinen, Datenverwaltung, standardisierte Qualitätskontrollen, Erstellung von Verträgen, Analysen im medizinischen Bereich, Berechnungsroutinen im Finanzwesen bis hin zur Robotik und vielen anderen Dingen.

Als Freie Berufe stellen wir uns natürlich die Frage, ob es uns und unsere Leistungen künftig noch braucht oder wir im worst case von echten Mitarbeiter:innen auf KI-generierte Arbeitskräfte umsteigen, denn eines ist fix, dass es einer epochalen und nicht aufhaltbaren Änderung der Arbeitswelt kommt.

Was wir aber tun können, ist, dass wir die Kontrolle über die KI behalten. KI weiß viel – oder tut zumindest so, macht aber auch Fehler – genau wie wir Menschen auch. Jedoch hat die KI keine ethischen Grundwerte, neigt zu Halluzinationen, kann aber für ihre Ausführungen keine Verantwortung und Haftung übernehmen. Unsere Aufgabe ist es daher, die verwendete KI darauf zu trainieren, mit uns zusammenzuarbeiten, sie soll uns aber nicht ersetzen, sondern uns unterstützen.

Dabei ist es zentral, sich stets zu vergegenwärtigen, dass wir diejenigen sind, die am Ende erkennen und wissen müssen, wann eine KI auf unserem Fachgebiet richtig arbeitet und wann sie phantasiert. Dies kann nur durch eine qualitativ hochwertige, zur ständigen Kritik fähige und umfassende Ausbildung und Berufsqualifikation gewährleistet werden, die mit einer darauffolgenden lebenslangen Bereitschaft verbunden ist, ständig auf dem neuesten beruflichen Wissenstand zu bleiben.

Nur so können wir als hochqualifizierte und verlässliche Dienstleisterinnen und Dienstleister agieren und Sicherheit und Kompetenz für die wirklich wichtigen Dinge Leben unserer Dienstleistungsempfängerinnen und – empfänger gewähren.

Hier geht es um WEBPAPER und zum DOWNLOAD

 

2025 war geprägt von drei Schwerpunkten – inhaltlich dem für uns sehr wichtigen Thema „Freie Berufe und KI“, der Freude an der Aufarbeitung unseres 65jährigen Bestehens als Dachverband sowie das konzentrierte Networking mit den neuen politischen Interessensvertretern in der Regierung und den Parlamentsklub.

Dabei galt unser Blick auch schon in die Zukunft und auf den Wandel, den wir Freien Berufe unabhängig, kompetent und verschwiegen mitgestalten wollen und werden.

Freiberufliche KI-Kompetenz

Als Freie Berufe sind wir bei der Erbringung unserer Dienstleistungen verpflichtet – trotz der großen Informationsasymmetrie – nicht zu unserem Vorteil und schon gar nicht in böser Absicht und/oder zum Nachteil unserer Klientinnen, Klienten, Patientinnen und Patienten sowie Mandantinnen und Mandanten zu agieren. Das gilt selbstverständlich auch, wenn wir dabei KI nutzen.

Als Freie Berufe stehen wir für Vertrauen und Kompetenz und übernehmen die (ethische) Verantwortung für uns selbst und müssen das auch für die digitalen Erzeugnisse unserer Mitarbeiter:innen, Auszubildenden und (Junior-)Partner:innen tun. Wir denken, agieren und arbeiten digital – verlässlich, verantwortungsbewusst und haftbar. Abgesehen von der Frage, ob es uns und unsere Leistungen künftig noch braucht, müssen wir die Kontrolle über die KI behalten.

1960 – 2025: 65 Jahre BUKO - und wir haben noch viel vor!
Die Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs wurde gegründet, um den zugehörigen Berufsgruppen eine gemeinsame Stimme in der Zivilgesellschaft zu verleihen. Über die Jahrzehnte hat sich die BUKO zu einer wichtigen Plattform für Erfahrungsaustausch, gemeinsamer Themenaufbereitung sowie nationaler und EU-relevanter Interessenvertretung entwickelt.

Das 65-jährige Jubiläum der Bundeskonferenz der Freien Berufe (BUKO) Österreichs macht die Vielfalt, Professionalität und Innovationskraft der österreichischen Freien Berufe sichtbar. Wir haben in den letzten Jahren immer wieder unsere Systemrelevanz und Kompetenzen bewiesen und werden mit unseren Kompetenzen und ethischen Standards auch weiterhin für unsere Gesellschaft und Dienstleistungsempfängerinnen und Dienstleistungsempfänger da sein.

Networking 2025 und Ausblick auf 2026
2025 war auch das Jahr des Networkings und wir konnten uns bei der neuen Regierung vorstellen, die Vielzahl unserer nationalen und europäischen Fokusthemen aufzeigen und klar kommunizieren, dass wir mit unserer Expertise zur Mitarbeit bereit sind, um Österreichs Wirtschaft wieder nach vorne zu bringen. Wir sind mehr als bereit dafür!

Präsident Dr. Daniel Alge:

„KI ist gekommen, um zu bleiben und stellt die nächste weltweite Revolution dar. KI ver- ändert die Gesellschaft, die gesamte Arbeitswelt und auch unsere Berufsstände selbst. Unsere Aufgabe ist es daher, mit unseren Kompetenzen, die verwendete KI darauf zu trainieren, mit uns zusammen zu arbeiten und uns zu unterstützen – aber auf keinen Fall uns zu ersetzen!

Auch mit 65 geht die BUKO noch lange nicht in Pension. In allen herausfordernden Zeiten waren und sind wir mit unserem hohen Sachverstand und unseren wichtigen ethischen Standards da und zeigen Wege für unsere Gesellschaft als Ganzes auf, um eine Zukunft zu gewährleisten, auf die sich auch noch unsere Kinder- und Enkel freuen können!“

Lassen Sie sich von der Vielfalt unserer Themen und Leistungen inspirieren – denn auch für die Zukunft haben wir noch viel vor!“

 

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