Mit der neuen Gesetzgebungsperiode haben wir Freien Berufe uns das Ziel des komplexen Gedankenaustausches und der direkten Zusammenarbeit mit politischen Vertretern aus den Reihen der Freien Berufe gesetzt.

Als wichtige, berufsspezifische Institutionen haben wir große Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und dem Rechtsstaat und nehmen diese als unseren zentralen Auftrag wahr. Umso wichtiger ist daher der kontinuierliche Gedanken- und Informationsaustausch sowie die Zusammenarbeit innerhalb der freien Berufsstände, aber vor allem auch mit allen politischen Vertretern aus den Reihen der Freien Berufe zur Bündelung von Kompetenz und Expertise.

Besonders interessant und wertvoll war der Gedankenaustausch mit dem I. Präsidenten des Nationalrats, Dr. Walter Rosenkranz, – im Zivilberuf  vor dem Sitz in der Volksanwaltschaft als selbstständiger Rechtsanwalt in Krems tätig. Aufgrund der langjährigen Zugehörigkeit zum Nationalrat, der Funktion als Klubobmann sowie den eigenen freiberuflichen Erfahrungen weiß er um die Verantwortung und verbriefte Qualität der freiberuflichen Leistungen und Services zum Wohl der Gesellschaft, aber auch von den Tendenzen der Eingriffe in die Selbstverwaltung und Deregulierungen jeglicher Art.

Konkret wurde über eine künftige Zusammenarbeit der Freien Berufe direkt mit den politischen Interessensvertretern gesprochen – vor allem in Form Hearings zwecks verstärktem Informations- und Expertisenaustausch auf parlamentarischer Ebene.

Freie Berufe haben Kompetenz und Fachexpertise in den Bereichen Gesundheit, Recht, Innovation, Technik und Nachhaltigkeit. Unsere Berufsstände stehen täglich im direkten und persönlichsten Kontakt mit der Zivilbevölkerung und vor allem:  Wir wissen, wie’s geht! 

In den Räumen der Präsidentschaftskanzlei v.l.n.r.: Baurat h.c. DI Rudolf Kolbe (EWSA und Bundeskammer der Ziviltechniker:innen), Präsident Dr. Johannes Steinhart und unmittelbar dahinter KAD Dr. Lukas Stärker (Ärztekammer), Präsident Dr. Armenak Utudjian (ÖRAK), BUKO-Präsident Dr. Daniel Alge (Patentanwaltskammer), Präsidentin Dr. Birgit Vetter-Scheidl (Zahnärztekammer), KAD Mag. Walter Marschitz (Apothekerkammer) neben dem I. Präsidenten des Nationalrates Dr. Walter Rosenkranz

Die österreichischen Mitglieder Thomas Kattnig und unserer EU-Bauftragter Baurat h.c. DI Rudolf Kolbe präsentierten im EWSA-Plenary am 5. Dezember 2024 im Rahmen der ausführlichen Gesprächsrunde/Diskussion „Forum Wohnraum“ eine umfassende Stellungnahme zum „Sozialen Wohnbau in der EU“.

In allen Redenbeiträgen wird die Wichtigkeit der Thematik nicht nur für die Gesamtwirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit hervorgehoben, sondern es werden konkrete Lösungen und Finanzierungsbedarf vorgestellt, damit leistbarer Wohnraum vor allem für junge oder behinderte Menschen geschafffen bzw. bereitsgestellt werden kann. Erwartet wird dabei auch eine intensive Zusammenarbeit mit dem neuen EU-Kommissar für Energie und Wohnungswesen sowie die grundsätzliche Verankerung von menschenwürdigem Wohnen für alle Menschen als Grundrecht.

In der Stellungnahme geht es neben den grundsätzlichen Forderungen auch um die Einbindung der  gesamten Bauwirtschaft von der technischen-rechtlichen Planung bis zur Umsetzung selbst, der Förderung von Innovationen sowie von langsfristigen Investitionen. Ein passendes Modell gibt es bereits mit der Initiative New European Bauhaus (NEB), welches ökologisch, sozial, inlusiv und regional ausgerichtet ist und Innovation, Nachhaltigkeit und Wohnraum für alle ermöglicht – aber auch alle Partner (Entwicklung, Gemeinde, Städte, Finanz- und ausführende Bauwirtschaft) vereint.

Die Schwerpunkte der Stellungnahme lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Ausgangslage

Die Stellungnahme ist eine Initiativstellungnahme, welche die Thematik des Marktversagens bei der europäischen Wohnraumversorgung aufgreift, der man mit Verbesserungen der Rahmenbedingungen (Datenlage, Koordination, Genehmigungsverfahren und Vorschriften für die Flächennutzungsplanung), der Einführung eines Grundrechts auf Wohnen, einer ausreichende Finanzierung, der Umsetzung des Leitprinzips „Housing First“ für Obdachlose sowie einem stärkeren Fokus auf die Bedürfnisse junger Menschen und der Nachhaltigkeit entgegenwirken möchte.

Eine funktionierende Wohnpolitik in der EU ist nur auf Grundlage einer guten Datenbasis möglich. Daher ist die Einrichtung eines EU-weiten Registers für die Transparenz von Immobilientransaktionen, das auch die wirtschaftlichen Eigentümer der jeweiligen Immobilie angibt, notwendig.

Eigener EU-Kommissar für „Energie und Wohnungswesen“

Die Ernennung von EU-Kommissars Dan Jorgensen mit dem neuen Portfolio „Energie und Wohnungswesen“, wird begrüsst und angeregt, dass er von einer Expertengruppe unterstützt werden sollte, welcher auch Vertreter des EWSA und des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) angehören. Darüber hinaus fordert der EWSA, ihn als Beobachter oder Berater an der Arbeit des Ausschusses für Wohnungswesen zu beteiligen, der im Europäischen Parlament eingerichtet werden soll.

Forderung nach Grundrecht und Aktionsplan

Die EU-Kommssion wird aufgefordert, sozial gebundene Mietwohnungen als wesentliches und erfolgversprechendes Instrument einer aktiven Wohnpolitik anzuerkennen. Mittelfristig soll die Verankerung des Grundrechts auf erschwinglichen, angemessenen Wohnraum für alle im EU Primärrecht erfolgen. Der bisherige Ansatz, dass Wohnpolitik nur ein residuales Programm für die Haushalte mit den niedrigsten Einkommen darstellen soll, ist zu verwerfen und das Beihilferecht im Einklang mit den Bestimmungen über Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) entsprechend anzupassen. Außerdem hinaus sollten Wohnungsindikatoren in die nationalen Reformprogramme und die Stabilitäts /Konvergenzprogramme aufgenommen werden.

Der EWSA fordert die Kommission ferner zur Ausarbeitung eines Aktionsplans mit kurz- und mittelfristigen Maßnahmen zur Umsetzung des Grundrechts auf Wohnen und der Koordinierung und Umsetzung nationaler und europäischer Investitionspläne für den öffentlichen Wohnungsbau auf.

Mittelaufstockung für Fianzierung von Projekten und mehr Möglichkeiten für langfristige Investitionen

Nationale oder lokale Behörden sollten die Finanzierung von Projekten des sozialen Wohnungsbaus aufstocken und den Zugang zu Mitteln vereinfachen. Der EWSA begrüßt die geplante gesamteuropäische Investitionsplattform für erschwinglichen und nachhaltigen Wohnraum. Zudem sollen gemeinnützige Bauträger und Genossenschaften sowie lokale Gebietskörperschaften über diese Plattform oder direkt von der Europäischen Investitionsbank langfristige Darlehen mit 0 % Zinsen beziehen können.

Der EWSA spricht sich für mehr Möglichkeiten für langfristige Investitionen in die soziale Infrastruktur aus und ist der Auffassung, dass öffentliche Investitionen in leistbaren Wohnbau nicht unter die in den Haushaltsregeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) festgelegten Schuldenregelungen fallen dürfen.

Empfehlungen für die Eindämmung von außer Kontrolle geratenen Mitentwicklungen

Der EWSA fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten gegebenenfalls durch an sie gerichtete Empfehlungen bei der Bereitstellung eines Instrumentariums zur Eindämmung der außer Kontrolle geratenen Mietentwicklungen zu unterstützen, einschließlich beispielsweise gesetzlicher Mietobergrenzen, einer Leerstandsabgabe für Wohnimmobilien, steuerlicher Anreize für die Renovierung leer stehender Wohnungen im Hinblick auf ihre Vermietung, mehr Sozialwohnungen, Einschränkungen bei Genehmigungen für Kurzzeitvermietung.

Wohnbauförderung NEU – vor allem für junge Menschen

Wohnbauförderung muss Umbau und Sanierung gegenüber Neubau priorisieren und klimaneutrale und ressourcenschonende Konstruktions- und Bauweisen, kollektive Wohnformen und alternative Mobilitätskonzepte fördern, die zur Lebensqualität der Menschen beitragen. Der EWSA fordert einen Aktionsplan, der sich speziell auf den verbesserten Zugang zu leistbarem Wohnraum für junge Menschen konzentriert.

Anspruch auf Nachhaltigkeit mit dem Neuen Europäischen Bauhaus (NEB)

Die Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“ der Europäischen Kommission verbindet Nachhaltigkeit mit Baukultur und Inklusion und fördert auf Basis dieser Prinzipien die Leistbarkeit, die Lebensqualität und das Zugehörigkeitsgefühl der Bewohnerinnen und Bewohner, wobei der Aufwärtskonvergenz hierbei besonderes Augenmerk geschenkt wird.

Eine sozial verträgliche und gesellschaftlich akzeptierte thermische und energetische Sanierung bzw. der Heizungstausch zu nachhaltigen Energiesystemen ist unabdingbar für das Erreichen der Klimaziele. Es werden daher sowohl verbindliche als auch unterstützende Maßnahmen, damit alle, unabhängig von ihrer finanziellen Situation, derartige Renovierungen sowie notwendige Verbesserungen der Wasser- und Sanitärversorgung durchführen können, benötigt. Gleichzeitig müssen die Eigentümer, insbesondere die Vermieter, in die Pflicht genommen werden. Mieter müssen vor übermäßigen Mieterhöhungen aufgrund von Kostenweitergaben geschützt werden. Transparente, klar formulierte Verträge, die Möglichkeit, missbräuchliche Klauseln anzufechten sowie die kostenlose Beilegung von Mietstreitigkeiten sind für den Mieterschutz von wesentlicher Bedeutung.

Folgende ausführliche DOWNLOADS für Sie:

Die aktuelle Dezember-Ausgabe des CSO-Bulletins befasst sich neben den künftigen Beziehungen EU und USA mit mit einer Vielzahl von grundsätzlichen Themen mit hoher Relevanz für die Zivilgesellschaft – Klima, Bedarf an Wohnraum, künftige Wettbewerbsstrategien und Nachhaltigkeit.

Als MEMBER IN THE SPOTLIGHT fungiert in dieser Ausgabe Baurat h.c. DI Rudolf Kolbe mit folgendem Beitrag:

Hier finden Sie das gesamte Bulletin 12/2024