Freie Berufe verfügen sehr wohl über ÖNACE-Einstufungen und zahlen Steuern!

„Der kategorische Ausschluss und die damit verursachte Diskriminierung der Freien Berufe vom Energiekostenzuschuss 1, 2 und anderen Förderungen ist ungerechtfertigt und widerspricht insgesamt dem Gleichheitsgrundsatz.

Zudem schiebt das Wirtschaftsministerium lediglich Ausschließungsgründe hinsichtlich Nichtabführung von Mehrwertsteuer bzw. fehlender ÖNACE-Einstufung der Freien Berufsstände vor (siehe Artikel Standard vom 17.4.2023)“, erneuert der Präsident der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs (BUKO), Baurat h.c. DI Rudolf Kolbe, seine Kritik.

Freie Berufe – das sind konkret die Apotheker:innen, Ärzt:innen, Tierärzt:innen, Zahnärzt:innen, Notar:innen, Patentanwält:innen, Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen sowie Ziviltechniker:innen – sind trotz nachgewiesener Systemrelevanz – dezidiert von jeglicher Bezuschussung ausgenommen. Freiberufler haben durchaus ÖNACE-Einstufungen und sind einkommen- und umsatzsteuerpflichtig. Wir zahlen die gleichen Steuern und Abgaben wie andere Unternehmer und müssten daher nach dem Gleichheitsgrundsatz auch uneingeschränkt die gleichen Förderansprüche haben.

„Wir Freien Berufe tragen wesentlich zur Aufrechterhaltung der Wirtschaft sowie der Umsetzung von gemeinsamen europäischen Interessen bei. Wir erwarten von der Regierung keine fadenscheinigen Ausschließungsgründe, sondern eine Evaluierung und Neudefinition der Beihilfenpraxis weg vom Gießkannenprinzip hin zu einer echten, gleichbehandelten Förderpolitik für alle Berufsstände und -gruppen im Sinne einer nachhaltigen und zukunftsfitten Gesamtwirtschaft“, so die abschließenden Forderungen von BUKO-Präsident Kolbe.