Klage in Vorbereitung: Freie Berufe bekämpfen Diskriminierung und Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes!

„Die systematische Ungleichbehandlung von Freiberuflern durch die Regierung muss unverzüglich ein Ende finden. Wir werden daher eine Klage anstreben“, so der Präsident der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs (BUKO), Baurat h.c. DI Rudolf Kolbe, in seiner Kritik hinsichtlich der Beratungsresistenz der Regierung.

Bereits beim Energiekostenzuschuss I wurden die Freien Berufe – das sind konkret die Apotheker:innen, Ärzt:innen (Human, Tier, Zahn), Notar:innen, Patentanwält:innen, Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen sowie Ziviltechniker:innen – trotz Systemrelevanz dezidiert von der Bezuschussung ausgenommen. „Diese Diskriminierung entbehrt jeder rechtlichen Grundlage und hätte nun beim kommenden Energiekostenzuschuss II ausgeräumt werden können“, zeigt sich Kolbe verärgert.

 

Freiberufler:innen betreiben ebenfalls energieintensive (Zahn)Arztpraxen, tiermedizinische Praxen bzw. Labore im Bereich der Apotheker:innen (Kühllogistik, PCR-Teststrecken, usw.) sowie der Ziviltechniker:innen (u.a. chemische Lebensmittel-/Baustofftechnik). Dass diese Ausstattungen und Dienstleistungen hohe Energiekosten verursachen, liege dabei auf der Hand. Zudem können aufgrund von Fixtarifen diese und weitere inflationäre Mehrkosten nicht an die Patient:innen, Klient:innen, Mandant:innen und Kund:innen weiterverrechnet werden.

„Der kategorische Ausschluss der Freien Berufe vom Energiekostenzuschuss I und II ist ungerechtfertigt und widerspricht eindeutig dem Gleichheitsgrundsatz. Freiberufler zahlen die gleichen Steuern und Abgaben. Daher erwarten diese zu Recht beim Energiekostenzuschuss I und II sowie natürlich bei allen Förderungen und Zuschüssen die Gleichbehandlung zu anderen Unternehmer:innen“, untermauert Kolbe das Vorhaben der Freien Berufe.

Aus den OÖN vom 3. Dezember 2022 – Apotheker, Ärzte, Anwälte, Ziviltechniker sehen Diskriminierung

Präsidient Kolbe: „Wir zahlen die gleichen Steuern, also erwarten wir, gleich behandelt zu werden. Daher wurde beschlossen, dass die BUKO Mitglieder unterstützt, die eine Verfassungsbeschwerde wegen Diskriminierung einbringen. Das Vorgehen des Bundes ist nicht gerechtfertigt und widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz!“

 

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