Klarstellung zur aktuellen Berichterstattung zu Fraktionssubventionen:

 

Bezugnehmend auf die aktuelle Berichterstattung zum Thema „Subventionierungen von (parteipolitischen) Fraktionen bei den Kammern“ stellt der Präsident der Bundeskonferenz der Freien Berufe (Dachverband der 9 Freiberufskammern), Baurat h.c. DI Rudolf Kolbe, klar, dass es bei den Freiberufskammern keine derartigen Ausschüttungen und Finanzierungen gibt.

Präsident Kolbe weiter: „Die 9 Freiberufskammern (Österreichische Ärztekammer, Österreichische Apothekerkammer, Österreichische Notariatskammer, Österreichische Patentanwaltskammer, Österreichischer Rechtsanwaltskammertag, Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Österreichische Tierärztekammer, Österreichische Zahnärztekammer und die Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen) sind gesetzlich eingerichtete Körperschaften öffentlichen Rechts. Sie unterliegen den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben der Berufsstände, der Selbstverwaltung, sind frei von Beeinflussung durch Dritte und zielen auf die Verbesserung der Berufsausübung ihrer Mitglieder ab.“

„Die Finanzgebarung, die Mittelverwendung und die einhergehende umfassende, jährliche Kontrolle sowie Prüfung unterliegen den demokratischen Grundsätzen der jeweiligen Organe unter Beteiligung der stimmberechtigten Mitglieder. Dabei erfolgen keinerlei Subventionierungen an politisch ausgerichtete Gruppen/Fraktionen im Gegensatz zu anderen Interessensvertretungen“, so Präsident Kolbe abschließend.