#Think-Act-Work-Digital – Freie Berufe 4.0
Als Angehörige der Freien Berufsstände erbringen wir maßgeschneiderte Dienstleistungen in gesundheitlichen, geistigen, rechtlichen, finanztechnischen sowie planerischen Bereichen – im öffentlichen Interesse und vor allem frei von Beeinflussung durch Dritte. Konstitutiv für unsere Arbeit ist die fachliche Unabhängigkeit, die eigenverantwortliche Leistungserbringung nach bestem Wissen und Gewissen sowie die persönliche Haftung.
Hilfsmittel ja, kein Ersatz unserer Leistung
Unsere Berufsstände setzen in unterschiedlicher Weise seit Jahren erfolgreich auf digitale oder auf KI basierende Anwendungen und sind vielfach bei technologischen Entwicklungen federführend. Natürlich werden damit nicht unsere ursprünglichen, freiberuflichen Dienstleistungen ersetzt, sondern sie sind reine Hilfsmittel zur leichteren und effektiveren Leistungserbringung.
Systemrelevanz
Gerade die Corona-Pandemie hat einen massiven Digitalisierungsprozess ausgelöst. Wir als systemrelevante Berufe sind seit 2020 besonders gefordert. Aber wir haben es geschafft, mit unserem exzellenten Know-how, einer raschen Umsetzungskraft und nicht unwesentlichem Input in Innovationen als wichtiger Partner zur Bewältigung der Krise und zur Absicherung der grundlegenden Bedürfnisse der Bevölkerung beizutragen.
Ärzt:Innen und Apotheker:Innen
Im Gesundheitsbereich kann durch KI-Anwendungen die medizinische Diagnostik und Forschung verbessert werden. In den Praxen oder Apotheken sorgen die Weiterentwicklung telemedizinischer Beratungen, die Einführung von elektronischen Verordnungen sowie der Einsatz von elektronischen Patientenakten zu wesentlichen Erleichterungen im Arbeitsablauf.
Rechtsanwält:Innen, Notar:Innen, Patentanwält:innen, Steuerberater:Innen und Wirtschaftsprüfer:Innen
Im Bereich der Rechts- und Finanzberatungen wurde verstärkt in Block-Chain-Technologien und Legal Techs investiert. So haben der elektronische Rechtsverkehr, eGovernment-Anwendungen oder digitale Finanzinstrumente den Umgang mit Gerichten, Behörden sowie den AuftraggeberInnen nachhaltig und verwaltungsvereinfachend verändert.
Architekt:Innen und Ziviltechniker:Innen
Die Bauwerksdatenmodellierung (BIM=Building Information Modeling) gewinnt als Methode zur vernetzten Planung, Ausführung und Bewirtschaftung von Gebäuden zunehmend an Bedeutung. Gerade KI macht es den technischen Berufen möglich, viele Sicherheitsbewertungen im Infrastrukturbereich digital vorzunehmen.
Veränderungen auf vielen Ebenen
Diese Beispiele zeigen, wie Digitalisierung nicht nur unsere Kommunikations- und Informationswege, sondern vor allem unsere eigenen Berufsbilder, Strukturen, Ausbildungsschwer- punkte sowie künftige Anforderungen an unsere Mitarbeiter und unsere Dienstleistungsportfolien verändert. Wir vergessen dabei sicher nicht darauf, was wir auf keinen Fall wollen – nämlich die Ablösung des Verhältnisses von „Mensch zu Mensch“ zu nur mehr „Mensch zu Maschine“.
Kein Abrücken vom Vertrauensprinzip
Oberste Regel bleibt für uns der „human in command“-Grundsatz. KI-Tools müssen genauso wie unsere fachliche Expertise und Unabhängigkeit den Anforderungen nach Orien- tierung an den Bedürfnissen der Menschen, transparenter Nachvollziehbarkeit und Haftungsrechtlichkeit entsprechen. Das schließt das unabdingbare Vertrauensprinzip gegenüber unseren KlientInnen, PatientInnen bzw. MandantInnen mit ein. Bei aller Fortschrittlichkeit legen wir großen Wert auf durchgängige Datensicherheit, effektiven Datenschutz und Verhinderung von Missbräuchen. Diese Maßstäbe garantieren wir konsequent und verteidigen diese auch Dritten gegenüber.
Neue Berufs- und Standesregeln sowie mehr Selbstverwaltung
Uns ist bewusst, dass mit immer umfassenderen Implementierungen von KI und AI adäquate und diesen digitalen Entwicklungen angepasste neue Berufs- und Standesregeln sowie Überlegungen zu noch mehr Selbstverwaltung einhergehen müssen. Jeder unserer Berufsstände hat es sich zur Aufgabe gemacht, die bestehenden berufsrechtlichen Regelungen zu überarbeiten und entsprechend der digitalen Modernität anzupassen, ohne dabei die Grundsätze nach Zugang und Berufsausübung eines freien Berufes aus den Augen zu verlieren.
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