HAUPTVERSAMMLUNG
Allgemein
Die ordentliche Hauptversammlung findet alljährlich innerhalb von 6 Monaten nach Beginn des Kalenderjahres statt.
In der Hauptversammlung kann nur über diejenigen Gegenstände abgestimmt werden, die in der Tagesordnung enthalten sind, insbesondere über die Berichterstattung zur Tätigkeit des Vereins und zur Vermögensgebarung, über die Entlastung von Präsidium und Vorstand und über die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge.
Zusammensetzung
Es liegt im Ermessen der Mitglieder, zur Hauptversammlung Vertreter der Länderorganisationen zu entsenden.
Jedes Mitglied hat 9 Grundstimmen, ausgenommen die Österreichische Patentanwaltskammer, die nur 1 Grundstimme hat, und pro angefangene 200 Berufsangehörigen je 1 zusätzliche Stimme.
Berechnungsgrundlage der Zahl der Berufsangehörigen ist jeweils der Stand am 01.01. eines jeden Jahres. Das Generalsekretariat erstellt auf dieser Grundlage für die folgende Hauptversammlung eine Stimmrechtstabelle. Das Stimmrecht wird für jedes Mitglied durch die von ihm hiezu schriftlich bevollmächtigten Delegierten ausgeübt.
Die Aufteilung der Stimmrechte obliegt den einzelnen Mitgliedern, die nachzuweisen haben, wie viele Stimmen der einzelne Delegierte vertritt.