Fünf Fakten zur Pflichtmitgliedschaft – ein BUKO Faktencheck

Die Freiberufskammern und ihre besonderen Aufgaben- warum die Pflichtmitgliedschaft für eine wirkungsvolle Vertretung so wichtig ist.

1. Historisch – Entstanden im Revolutionsjahr 1848
Freiberufskammern sind aus der Revolution 1848 entstanden. Sie stellen damit auch eine historische Grundlage unserer Demokratie dar. Eine Aufgabe der Pflichtmitgliedschaft käme einem Verlust von Freiheit, einer Wiederverstaatlichung gleich.

Die neun Freiberufskammern sind gesetzlich verankerte und verfassungsgemäß durch die Pflichtmitgliedschaft abgesicherte Interessensvertretungen. Die Berufsgruppen und deren Standesvertretungen sind für die Gesellschaft wichtige Vertrauensberufe, sie sorgen für die nötige Sicherheit im gesellschaftlichen Zusammenleben und gegenüber dem Staat, im Interesse des Gemeinwohls.

2. Unabhängig – Nein zu „Wer zahlt, schafft an.“
Freiberufskammern sind parteipolitisch und wirtschaftlich unabhängig!

Ohne Pflichtmitgliedschaft würde privates Lobbying die Kammern ersetzen. Damit besteht die Gefahr der politischen und wirtschaftlichen Einflussnahme, nach dem Motto: „Wer zahlt, schafft an.“ Serviceleistungen der Kammern müssten von den Mitgliedern extra bezahlt werden.

3.Staatliche Agenden – Freiberufskammern übernehmen Aufgaben des Staates
 Freiberufskammern übernehmen zahlreiche wichtige Aufgaben des Staates, das ist ein  Unterschied zu anderen Kammern.

Sie übernehmen unter anderem Gesetzesprüfungen, die  Qualitätssicherung in den jeweiligen Berufen in der Aus- und Weiterbildung sowie Berufsausübung, die Abwicklung von unabhängigen Disziplinarverfahren bei Verstößen gegen das Berufsrecht, die Pensionsvorsorge für ihre Mitglieder.

4.Demokratisch – Vertreter sind gewählt, jedes Mitglied kann mitarbeiten
Die Funktionäre der Freiberufskammern werden in gesetzlich vorgeschriebenen und behördlich kontrollierten demokratischen Wahlen gewählt. Jedem Mitglied steht es  frei, demokratiepolitisch mitzugestalten und einzugreifen.

Die Pflichtmitgliedschaft bedeutet nur die Verpflichtung aller Berufsangehörigen zur Zugehörigkeit in ihrer Standesvertretung. Dadurch wird ein Ausgleich zwischen den Interessenskonflikten ermöglicht. Vom Selbstständigen, der alleine arbeitet bis hin zu größeren Gemeinschaften werden alle Mitglieder gleich vertreten.

5. Selbstverwaltet – Schlanke Verwaltung , selbst finanziert
Die Vertretung des gesamten Berufsstandes wird mittels Selbstverwaltung organisiert und von Ihren Mitgliedern selbst finanziert. Freiberufskammern sind von staatlichen Förderungen unabhängig.