Keine Betäubungsmittel in Laienhände! –Tierschutzgesetz liefert ersten Skandal

Tierärztekammer protestiert gegen die Abgabe von Betäubungsmedikamenten an Landwirte

Wien (OTS) – „Wir warnen die Verantwortlichen eindringlich davor, Klientelpolitik zu betreiben. Es ist unverantwortlich, künftig Laien bzw. Landwirten zu ermöglichen, dass sie Medikamente mit psychotroper, narkotischer oder sedierender Wirkung verabreichen“, zeigt sich Tierärztekammer-Präsident Mag. Kurt Frühwirth bestürzt über die Gesetzesänderung. Derartige Medikamente hätten in Laienhänden nichts verloren, sie würden zwingend in die kompetenten Hände von ausgebildeten Tierärzten gehören. Mit der am 17.3.2017 zur Beschlussfassung vorgelegten Version würde dem Medikamenten-Missbrauch Tür und Tor geöffnet werden, es bliebe nur abzuwarten, wann die ersten „Anwender“ zu Schaden kämen. So manche „Stallapotheke“ könnte demnach bald von „Dealern“ heimgesucht werden.

Die beabsichtigte schmerzfreie Durchführung von Kastrationseingriffen oder die Enthornung von Kälbern würde so nicht realisiert werden, im Alltag würden die Eingriffe wie auch bisher weiterhin ohne Schmerzausschaltung vom Landwirt selbst durchgeführt werden. Eine zwingend notwendige Kontrolle durch einen Tierarzt würde ebenso fehlen. Der Veterinär würde lediglich als Medikamentenlieferant und Feigenblatt fungieren, alle entsprechenden Konsequenzen für Mensch und Tier würden außer Acht gelassen werden.

Stein des Anstoßes

Vergangenen Freitag, wurde die fertiggestellte Regierungsvorlage zur Tierschutzgesetzesnovelle, die dem Plenum des Nationalrats zur Beschlussfassung zugeleitet wird, veröffentlicht.
Darin lautet die entsprechende Passage des § 7 (3): „Eingriffe, bei denen ein Tier erhebliche Schmerzen erleiden wird oder erleiden könnte, sind nur zulässig, wenn sie nach wirksamer Betäubung durch einen Tierarzt oder durch eine unter Verantwortung des TGD-Betreuungstierarztes zugezogene Hilfsperson …… durchgeführt werden.“ Die Österreichische Tierärztekammer ist der Auffassung, dass dadurch rechtlich ermöglicht wird, dass Laien bzw. Landwirte entsprechende Sedativa und Lokalanästhetika an Tiere verabreichen dürfen.
„Hier wird der Tierschutz mit den Füßen getreten,“ so der Tenor der Tierärzteschaft. Denn Personen ohne fundierte Ausbildung, ohne Kenntnis möglicher Neben- und Wechselwirkungen würden derartige Medikamente verabreichen, um unkontrolliert höchst schmerzhafte Eingriffe an Tieren vorzunehmen. Unsere Mitgeschöpfe wären hilflos ausgeliefert. Zudem können keinesfalls notwendige Narkosetiefe und –dauer gewährleistet oder auftretende Zwischenfälle versorgt werden. Die Österreichische Tierärztekammer beharrt weiterhin auf ihrem gut begründeten und vielfach geäußerten sowie publizierten Standpunkt, dass diese Pharmaka (Suchtgiftproblematik!) in der Hand der Tierärztinnen und Tierärzte bleiben müssen.

Wir können nur hoffen, dass sich die Beteiligten der weitreichenden Konsequenzen bewusstwerden und zum Wohl der Tiere und im Sinne der Bevölkerung handeln“, appelliert Mag. Kurt Frühwirth, Präsident der Österreichischen Tierärztekammer.