Freie Berufe gegen Beteiligung von Investoren an Kanzleien und Praxen

Rechtsanwälte und Steuerberater wollen Unabhängigkeit bewahren

Die Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs (BUKO) spricht sich geschlossen gegen die geplante Einführung sogenannter „Interdisziplinärer Gesellschaften“ aus. Diese neue Gesellschaftsform soll auf Wunsch der Wirtschaft die Zusammenarbeit von Angehörigen der freien Berufe mit Gewerbetreibenden unter einer Firma ermöglichen, teilte die BUKO heute in einer Aussendung mit. Die geplanten interdisziplinären Gesellschaften würden nach Auffassung der Bundeskonferenz „den zeitlosen, gesetzlich festgeschriebenen Grundsatz untergraben, wonach Angehörige der Freien Berufe wie Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder, Ärzte oder Architekten ausschließlich im Interesse und zum Schutze ihrer Klienten oder Patienten wirken müssen“.

Die neuen gemischten Firmen bedeuteten laut BUKO insofern eine Abkehr von dieser „berufsbegründenden Tradition“, als sie weniger die existentiellen Anliegen ihrer Klienten oder Patienten im Auge hätten, als vordergründige Profiterwartungen eines Gesellschafters, der sich mit Risikokapital zum Beispiel in eine Rechtsanwaltskanzlei einkaufe. Die Fremdbeteiligung berufsfremder Dritter – etwa durch Pharmakonzerne, Versicherungen, Investmentfonds, Banken, Bauunternehmen – führte zu einer Beseitigung der über Jahrhunderte geschaffenen Berufsgrundlagen der Freien Berufe. Dies ginge zu Lasten der Bevölkerung und ihres Vertrauens in Medizin, Justiz und Wirtschaft, so verlautet es aus der Bundeskonferenz.

Indes stünden die Freien Berufe für hochqualitative und spezialisierte Beratungs- und Dienstleistungen in komplizierten und sehr sensiblen Lebensbereichen. Basis ihrer Tätigkeit seien Vertrauen und Professionalität. Daher würden die Berufsregeln der Freien Berufe strenge Voraussetzungen vorsehen, heißt es weiter aus der BUKO. Dazu zählten lange und schwierige theoretische und praktische Ausbildungen, anspruchsvolle Prüfungen, verpflichtende Fortbildungen und bei Verstoß mit scharfen Sanktionen belegte Berufsregeln.

Im Übrigen sei die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden in den verschiedensten Formen bereits heute gelebte Praxis. Sie habe sich bestens bewährt und komme ohne eine Vergesellschaftung zwischen den Kooperationspartnern aus. Es bestehe folglich weder aus Sicht der Freien Berufe, noch aus Sicht der Klienten, Patienten und Konsumenten der Bedarf nach einer neuen Vergesellschaftungsmöglichkeit.