DIE FREIEN BERUFE

Wirtschaftsfaktor Freie Berufe in Österreich

87.153 Mitglieder (Stand 31.12.2022)
60.000 Kleinunternehmen
185.000 Beschäftigte

Das zeichnet uns aus:

Die Ausübung eines Freien Berufes setzt eine akademische Ausbildung mit einer bestimmten Praxiszeit voraus. Angehörige Freier Berufe erbringen geistige, planerische und maßgeschneiderte Diensteistungen. Die Freiheit der Berufsausübung begründet sich einerseits in der historisch erkämpften Freiheit vom Staat und andererseits in der Unabhängigkeit von Dritten.

Wir erbringen Leistungen im öffentlichen Interesse:

Aufgrund dieses Gemeinwohlbezugs nehmen sie eine wichtige Vermittlerrolle zwischen Staat und Gesellschaft ein. Die Kammern der Freien Berufe sind gesetzlich eingerichtete Körperschaften öffentlichen Rechts. Die Kammern sind nicht nur zur Selbstverwaltung des Berufsstandes berufen, sie haben auch den gesetzlichen Auftrag, für ihre Mitglieder Berufsausübungsregeln zu erlassen. Disziplinarvergehen werden durch weisungsfreie Kollegialbehörden geahndet.

Die Freien Berufe sind frei von Beeinflussung durch Dritte. Konstitutiv für ihre Arbeit ist die fachliche Unabhängigkeit, die eigenverantwortliche Leistungserbringung nach bestem Wissen und Gewissen und die persönliche Haftung.

Untrennbar von den Freiheiten sind die Pflichten: 

So wird eine Vielzahl von Leistungen persönlich in einem Vertrauensverhältnis zu PatientInnen und KlientInnen erbracht. Hervorzugeben sind allen voran die Verschwiegenheits- und Treuepflichten. Sie stellen das Fundament der Tätigkeitsbereiche der Freien Berufe dar.

Kernelemente mit internationaler Bedeutung:  

Die genannten Merkmale weisen klare Parallelen zu international üblichen Definitionen der Freien Berufe auf. Das kommt deutlich in der Berufsqualifikationsrichtlinie der Europäischen Union zum Ausdruck: „Diese Richtlinie betrifft auch Freie Berufe, soweit sie reglementiert sind, die gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie auf der Grundlage einschlägiger Berufsqualifikationen persönlich, in verantwortungsbewusster Weise und fachlich unabhängig von Personen ausgeübt werden, die für ihre PatientInnen, KlientInnen sowie die Allgemeinheit geistige und planerische Dienstleistungen erbringen.“